Bundesrat legt Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik 2025–2028 fest

Bern, 08.03.2024 - Der Bundesrat hat am 8. März 2024 die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 an die eidgenössischen Räte überwiesen. Er plant Investitionen im Umfang von maximal 29,2 Milliarden Franken. Ziel ist, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation international führend bleibt.

Die langfristig und ganzheitlich ausgerichtete Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) durch den Bund und die Kantone ist einer der Erfolgsfaktoren für eine international wettbewerbsfähige Schweiz. Eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums sind für die persönliche Entwicklung jedes Einzelnen, die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt unerlässlich. Bildung und Forschung sind Basis für Kreativität, Erfindergeist und innovatives Unternehmertum. Die Akteure des BFI-Bereichs tragen dazu bei, den gesellschaftlichen und technischen Wandel zu bewältigen und dessen Chancen zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund formuliert der Bundesrat seine BFI-Politik 2025-2028. Er berücksichtigt Subsidiarität und Partnerschaft als tragende Prinzipien der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der föderalistischen Schweiz. Anderseits beruht seine Förderpolitik auf den Grundsätzen der Freiheit von Forschung und Lehre, dem Bottom-up-Prinzip mit punktueller Schwerpunktsetzung sowie des Wettbewerbs und der Exzellenz. In allen BFI-Bereichen liegt ein Fokus auf der Digitalisierung, Chancengerechtigkeit, Nachhaltigkeit sowie auf der nationalen und internationalen Zusammenarbeit als transversale Herausforderungen.

Das vorgeschlagene Gesamtvolumen von 29,2 Milliarden Franken entspricht einem jährlichen nominalen Wachstum von 1,6 Prozent und liegt insgesamt 1,3 Milliarden Franken über dem Volumen der Förderperiode 2021-2024. Das Gesamtvolumen sowie die einzelnen Kredite und Zahlungsrahmen wurden nach der Vernehmlassung noch an die Beschlüsse des Bundesrats zum Haushaltsausgleich angepasst, d.h. um insgesamt 0,5 Milliarden Franken gesenkt.

Mit den BFI-Krediten werden Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hochschulen sowie Forschungs- und Innovationsförderung finanziert. Dem Legislaturziel, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleiben soll, wird mit gezielten Prioritäten nachgekommen. Ein Schwerpunkt wird bei der kompetitiven Forschungs- und Innovationsförderung (Schweizerischer Nationalfonds, Innosuisse und Akademien der Wissenschaften) gelegt. Damit verbunden sind unter anderem Exzellenzinitiativen (z.B. nationale Quanteninitiative) und eine verstärkte weltweite Zusammenarbeit im Rahmen von Forschungskooperationen. Der internationale Austausch wird auch in der Bildung über Programme der Förderagentur Movetia gestärkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterbildung, der angesichts des Fachkräftemangels ein grosses Gewicht zukommt.

Im Übrigen steht die neue BFI-Botschaft im Zeichen der Konsolidierung. So wird die Kostenbeteiligung des Bundes in der Berufsbildung gemäss der gesetzlichen Richtgrösse von 25 Prozent eingehalten. Auch die Unterstützung des Hochschulbereichs mit dem ETH-Bereich, den kantonalen Universitäten und Fachhochschulen wird gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen fortgeführt.

Der Bundesrat legt dem Parlament alle vier Jahre eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation vor. Er zieht darin Bilanz über die laufende Förderperiode (2021-2024) und legt die Ziele, Massnahmen und Finanzen der neuen Förderperiode fest. Die BFI-Finanzplanung 2025-2028 ist integraler Bestandteil der Legislaturfinanzplanung, welche unter Berücksichtigung der Schuldenbremse einen langfristig ausgeglichenen Bundeshaushalt verfolgt.

Für die BFI-Botschaft 2025-2028 wurde erstmals eine Vernehmlassung durchgeführt. Die grosse Beteiligung zeigt das breite Interesse am BFI-Bereich und dessen Relevanz für die Schweiz. Die inhaltlichen Stossrichtungen der Botschaft wurden in der Vernehmlassung insgesamt unterstützt, das finanzielle Volumen hingegen mehrheitlich als nicht ausreichend beurteilt. Zusammen mit der BFI-Botschaft veröffentlicht der Bundesrat auch den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung.


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