Übergangslösung für Erasmus+ im Jahr 2014

Bern, 16.04.2014 - Als Folge der Sistierung der Verhandlungen zur Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ hat der Bundesrat das WBF mit der Erarbeitung einer Übergangslösung für 2014 beauftragt. Diese wurde an der heutigen Bundesratssitzung verabschiedet. Die Übergangslösung priorisiert die Mobilität und basiert auf dem Grundsatz, dass weiterhin eine Assoziierung an Erasmus+ angestrebt wird.

Die Übergangslösung trägt folgenden Grundsätzen Rechnung:

  • Die Kosten sind aus den ursprünglich mit Blick auf die Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ vorgesehenen Programmbeiträgen an die EU-Kommission für das Jahr 2014 (22,7 Mio CHF) zu decken.
  • Die Umsetzung insbesondere der Mobilitätsaktivitäten orientiert sich im Hinblick auf eine erneute Assoziierung möglichst an den europaweit geltenden Vorgaben für Erasmus+.
  • Der Bundesrat legt inhaltliche Prioritäten fest. Er legt auch fest, auf welche Aktivitäten vorübergehend verzichtet wird und berücksichtigt dabei, dass die Nachfrage auf nationaler Ebene, aber auch seitens ausländischer Institutionen, soweit möglich befriedigt werden kann. Die Mobilität wird prioritär behandelt. Gut 89% der zur Verfügung stehenden Mittel werden für diesen Bereich eingesetzt, wobei auch die Kosten für die Incoming-Mobilitäten übernommen werden.
  • Der Budgetanteil bei den Projektaktivitäten wird gegenüber den Vorgaben im Rahmen einer Assoziierung deutlich reduziert. Es werden zudem eigene Kriterien definiert, nach welchen Projekte finanziert werden sollen. Der Bundesrat beschränkt sich auf exzellente Projekte, die den von Bund und Kantonen festgelegten Bildungszielen entsprechen.

Die heute präsentierte Übergangslösung für das Jahr 2014 ist mit Einschränkungen verbunden und bietet nicht die gleiche Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten wie Erasmus+. Mit ihr wird aber die Voraussetzung geschaffen, um die Durchführung der beantragten und geplanten Lernmobilität zu gewährleisten. Sie sichert Schweizer Programmteilnehmern die grösstmögliche Kontinuität für eine spätere Assoziierung an Erasmus+, wie sie weiterhin das Ziel des Bundesrates ist. Zuständig für die Umsetzung der Übergangslösung ist die ch Stiftung.

Das Ziel der Assoziierung gilt im Übrigen auch für das Horizon 2020-Paket im Bereich der Forschung und Innovation. Mit der Ausarbeitung einer Übergangslösung wird sich der Bundesrat später beschäftigten, sobald die Ausgangslage mit der EU geklärt ist.


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