Einheitliche Anerkennung von Sprachdiplomen in der Berufsmaturität
Bern, 06.07.2016 - Der Einbezug von Fremdsprachendiplomen in die Berufsmaturitätsprüfung soll vereinheitlicht werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung in der Verordnung vom 24. Juni 2009 über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) gutgeheissen. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. August 2016.
Im Rahmen der Berufsmaturität können die Kantone und Berufsfachschulen in den Fremdsprachen anstelle eigener Abschlussprüfungen Diplomprüfungen zur Erreichung anerkannter Fremdsprachendiplome anbieten. Das Resultat der Diplomprüfung fliesst in die Berechnung der Note für die jeweilige Fremdsprache ein. Die Anerkennung der Fremdsprachendiplome erfolgt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Mit der Änderung von Art. 23 BMV soll der Einbezug des Resultats aus einer Diplomprüfung schweizweit einheitlich erfolgen. Die Leistung an der Diplomprüfung wird in eine Prüfungsnote umgerechnet. Die Modalitäten der Umrechnung werden in einer gemeinsamen Empfehlung der Kantone festgehalten. Die neue Regelung beseitigt die Rechtsunsicherheit bezüglich des Einbezugs von Resultaten aus nicht erfolgreich abgeschlossenen Diplomprüfungen. Dies dient der weiteren Stärkung der Berufsmaturität – einem gemeinsamen Ziel von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt.
Zur Änderung der BMV hat das SBFI vom 15. März bis 17. Mai 2016 eine Anhörung durchgeführt. Diese wurde von der Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden begrüsst.
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Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
Projektverantwortliche Ressort Berufsentwicklung
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