Bund und Kantone festigen ihre Zusammenarbeit im Bildungsbereich

Bern, 16.12.2016 - Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Regierungsrat Christoph Eymann, haben heute in Bern eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bildungsraum Schweiz unterzeichnet. Damit sind bundesseitig die Grundlagen gelegt, um die gemeinsame bildungspolitische Koordination langfristig fortführen zu können.

Bund und Kantone haben im föderal geprägten Bildungsraum Schweiz eigenständige Zuständigkeiten. Diese werden vollumfänglich respektiert. Jedoch haben Entscheidungen, die auf der einen staatlichen Ebene für eine Bildungsstufe gefällt werden, häufig auch Auswirkungen auf andere Bildungsstufen und damit auf den Bildungsraum als Ganzes. Die heute unterzeichnete Vereinbarung regelt die notwendigen Zusammenarbeitsgrundsätze und vereinfacht die Gremienstrukturen im Bildungsbereich. Dazu gehören die Koordination der jeweiligen bildungspolitischen Massnahmen sowie der regelmässige Austausch über bildungspolitische Fragestellungen und Ziele. Zudem dient die Zusammenarbeitsvereinbarung der Anwendung und Weiterentwicklung von Qualitätssicherungsmassnahmen sowie der fortlaufenden Beobachtung des Bildungssystems. Das betrifft beispielsweise das nationale Bildungsmonitoring mit dem Schweizer Bildungsbericht, der eine wichtige Informationsquelle über das Bildungssystem darstellt und auch in Zukunft alle vier Jahre erscheinen soll.

Die heute unterzeichnete Vereinbarung wurde am 27. Oktober 2016 durch die Plenarversammlung der EDK und am 2. Dezember vom Bundesrat gutgeheissen. Sie stützt sich auf das am 30. September 2016 von den eidgenössischen Räten im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 verabschiedete Bundesgesetz über die Zusammenarbeit des Bundes mit den Kantonen im Bildungsraum Schweiz (Bildungszusammenarbeitsgesetz, BiZG). Darin wird dem Bundesrat das Recht eingeräumt, mit den Kantonen im Rahmen der Zusammenarbeit und der Koordination im Bildungsbereich eine Vereinbarung abzuschliessen. Vereinbarung und Gesetz sollen am 1. Februar 2017 in Kraft treten.


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Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI,
Leiter Ressort Bildungssteuerung und -forschung,
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