Planmässige Umsetzung der Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials

Bern, 29.01.2020 - Der Bundesrat hat im Mai 2019 eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen beschlossen, die inländischen Arbeitskräften zugutekommen und die soziale Sicherheit älterer Arbeitsloser stärken. An der Sitzung vom 29. Januar 2020 liess er sich über den Stand der Umsetzung des Massnahmenpakets informieren.

Der Bundesrat will nur so viel Zuwanderung wie nötig. Freie Stellen sollen möglichst durch Personen besetzt werden, die bereits in der Schweiz leben. Deshalb hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren verschiedene Massnahmen beschlossen, um das inländische Potenzial an Arbeitskräften besser zu nutzen. Dazu zählen beispielsweise die Stellenmeldepflicht für Berufe mit einer hohen Arbeitslosigkeit oder die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit den im Mai 2019 beschlossenen zusätzlichen Massnahmen will der Bundesrat das inländische Arbeitskräftepotenzial weiter fördern und sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen so viele Arbeitskräfte wie möglich in unserem Land rekrutieren.

Die Umsetzung dieser neuen Massnahmen verläuft nach Plan. Die Umsetzung der ersten Pilotprojekte und Programme erfolgt ab Frühjahr 2020. Für die Einführung einer Überbrückungsleistung für ausgesteuerte Personen über 60 Jahre muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu am 30. Oktober 2019 verabschiedet. Die Vorlage wird gegenwärtig vom Parlament behandelt.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sowie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) setzen die Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern um.

Weitere Informationen dazu finden Sie online unter: www.sem.admin.ch/arbeitskraeftepotenzial. Dort finden Sie auch aktualisierte Faktenblätter zu allen Massnahmen und Links zu weiteren Informationen.

Sieben Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials
Der Bundesrat hat am 15. Mai 2019 sieben Massnahmen beschlossen. Sie richten sich insbesondere an ältere Arbeitskräfte. Mit vier gezielten Massnahmen in den Bereichen Vermittlung sowie Aus- und Weiterbildung will der Bundesrat die Konkurrenzfähigkeit dieser Personen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und ihre berufliche Wiedereingliederung erleichtern. Zudem hat der Bundesrat vorgeschlagen, ausgesteuerten Personen über 60 Jahren, bei denen eine Wiedereingliederung trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, eine existenzsichernde Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung zuzusprechen. Ferner will der Bundesrat mit zwei weiteren Massnahmen erreichen, dass bereits in der Schweiz anwesende Ausländerinnen und Ausländer besser in den Arbeitsmarkt integriert werden.


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