HES-SO vom Bund als beitragsberechtigt bestätigt

Bern, 12.02.2020 - Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat die Haute école spécialisée de Suisse occidentale (HES-SO) gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) beitragsrechtlich anerkannt. Neben der praxisorientierten Lehre gehören Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen zu ihren Kernkompetenzen.

Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) verpflichtet alle bestehenden kantonalen Hochschulen dazu, sich bis spätestens Ende 2022 neu institutionell akkreditieren zu lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule entsprechend dem Akkreditierungsentscheid das Recht, sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu bezeichnen. Sie ist überdies eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und Bundesmittel zu erhalten.

Im Dezember 2003 hatte der Bundesrat eine unbefristete Genehmigung zur Errichtung und Führung der HES-SO gemäss damaligem Fachhochschulgesetz erteilt. Nun wurde die HES-SO am 22. März 2019 vom Schweizerischen Akkreditierungsrat als Fachhochschule institutionell akkreditiert. Der Regierungsausschuss der HES-SO, der sich aus den Kantonen Bern, Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt zusammensetzt, reichte anschliessend beim Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung ein Gesuch um Beitragsberechtigung ein. Im November 2019 wurde das Gesuch von der Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die HES-SO ausgesprochen.


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