Bundesbeiträge an 31 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung

Bern, 21.12.2020 - Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, hat die Förderbeiträge an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung für die Jahre 2021-2024 festgelegt. Der Bund unterstützt in diesem Zeitraum 31 Forschungseinrichtungen mit einem Gesamtbetrag von rund 460 Millionen Franken. Die geförderten Einrichtungen sind in verschiedenen Fachbereichen angesiedelt. Sie ergänzen die Forschungsaktivitäten an den Hochschulen und im ETH-Bereich.

Das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) gibt dem Bund in Artikel 15 die Möglichkeit, qualitativ hochstehende Forschungseinrichtungen ausserhalb des Hochschulbereichs zu unterstützen. Die Unterstützung ist subsidiär und ergänzt die Finanzierungsbeiträge der Kantone, der Hochschulen, der Privatwirtschaft und von öffentlichen Organisationen. Für die Periode 2021-2024 haben 39 Forschungseinrichtungen ein Finanzierungsgesuch beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation eingereicht. 31 Forschungseinrichtungen erhalten Bundesbeiträge in der Höhe von rund 460 Millionen Franken. Von diesen Einrichtungen wurden 26 bereits in der Förderperiode 2017-2020 unterstützt. Die Förderentscheidungen basieren auf der fachlichen Beurteilung des Schweizerischen Wissenschaftsrats SWR, den in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) 2021-2024 festgelegten Prioritäten sowie auf dem vom Parlament bewilligten Finanzrahmen.

Unterscheidung in drei Kategorien
Gemäss FIFG werden drei Kategorien von Forschungseinrichtungen unterschieden, wobei der Förderschwerpunkt entsprechend den Zielen der BFI-Botschaft bei der Unterstützung von Technologiekompetenzzentren liegt:

  • Forschungsinfrastrukturen: Hierbei handelt es sich um Hilfsdienste im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Information und Dokumentation. In der Förderperiode 2021-2024 unterstützt der Bund 14 Forschungsinfrastrukturen mit gesamthaft rund 140 Millionen Franken.
  • Forschungsinstitutionen: Sie sind in der Regel in hoch spezialisierten Forschungsbereichen aktiv und/oder, gestützt auf entsprechende kantonale Strategien, an eine Hochschule assoziiert. In der Förderperiode 2021-2024 unterstützt der Bund zehn Forschungsinstitutionen mit gesamthaft rund 70 Millionen Franken.
  • Technologiekompetenzzentren: Sie stellen eine systematische Verbindung zwischen Hochschulforschung und Privatwirtschaft mit Blick auf den Wissens- und Technologietransfer her und arbeiten auf einer nichtkommerziellen Basis. In der Förderperiode 2021-2024 unterstützt der Bund sieben Technologiekompetenzzentren mit gesamthaft rund 190 Millionen Franken.

Weitere Bundesmittel sind vorgesehen für die Finanzierung von Sondermassenahmen, etwa der Beitrag an die Nationale Förderinitiative «Personalisierte Medizin» von rund 40 Millionen Franken.


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