Coronavirus: Gültigkeit von Sprengausweisen wird verlängert

Bern, 13.01.2021 - Wer beruflich mit Sprengmitteln und bestimmten pyrotechnischen Gegenständen zu tun hat, braucht die dafür notwendigen Ausweise. Diese bleiben nur gültig, wenn alle fünf Jahre ein Auffrischungskurs besucht wird. Diese Kurse können aufgrund der Corona-Pandemie derzeit kaum stattfinden. Dies bedingt flexiblere Regelungen. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 einen erneuten Aufschub der Schulungspflicht und eine entsprechende Anpassung der Sprengstoffverordnung beschlossen.

In der Schweiz dürfen nur ausgebildete Spezialistinnen und Spezialisten Sprengungen vornehmen. Diese Personen - etwa Sprengmeister im Strassen- und Tunnelbau, Lawinensprengmeister oder Bombenentschärfer - müssen ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten alle fünf Jahre auffrischen. Ohne diese wiederkehrenden Schulungen verlieren sie die entsprechenden Berechtigungen.

Flexible Regelungen für Schulungspflicht

Da es sich bei den Auffrischungskursen um Präsenzveranstaltungen handelt, sind aufgrund der COVID-19-Pandemie aktuell flexible Lösungen gefragt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Schulungspflicht bis zum 27. September 2021 aufzuschieben. Sollte es bis zu diesem Zeitpunkt nicht allen betroffenen Ausweisinhaberinnen und -inhabern ermöglicht werden, eine ergänzende Schulung zu absolvieren, hat das für die Erteilung der Ausweise verantwortliche Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Möglichkeit, Personen bis spätestens bis zum 31. Dezember 2022 von der Pflicht zu dispensieren. Dafür wird in der Sprengstoffverordnung die entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen.

So soll verhindert werden, dass die vorhandenen Ausweise ihre Gültigkeit verlieren und die Inhaberinnen und Inhaber ihre beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können.


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