Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW vom Bund als beitragsberechtigt bestätigt

Bern, 20.01.2021 - Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 die Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz beitragsrechtlich anerkannt. Neben der praxisorientierten Lehre gehören Weiterbildung, anwendungsorientierte Forschung sowie Dienstleistungen zu ihren Kernkompetenzen.

Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) am 1. Januar 2015 müssen sich nicht nur alle künftigen, sondern auch die bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu nennen. Sie ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und in den Genuss von Bundesmitteln zu kommen.

Die vier Trägerkantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn hatten vom Bundesrat im Dezember 2003 eine unbefristete Genehmigung zur Errichtung und Führung der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW gemäss damaligem Fachhochschulgesetz erhalten. Nun wurde die FHNW am 20. März 2020 vom Schweizerischen Akkreditierungsrat als Fachhochschule institutionell akkreditiert. Anschliessend reichte der für die FHNW zuständige Regierungsausschuss des Bildungsraums Nordwestschweiz das Gesuch um Beitragsberechtigung beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ein. Die Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz SHK hat dieses Gesuch am 4. Dezember 2020 einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die FHNW ausgesprochen.


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