Vernehmlassung zu den Beiträgen für die kantonale Schule französischer Sprache in Bern

Bern, 20.01.2021 - Am 20. Januar 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die kantonale französischsprachige Schule in Bern (ECLF) eröffnet. Der Bundesrat bekräftigt mit dieser Revision die Attraktivität der Bundesverwaltung als mehrsprachige Arbeitgeberin.

Die kantonale Schule französischer Sprache in Bern (ECLF) unterrichtet bis zur Sekundarstufe I gemäss dem Plan d’études romand in französischer Sprache. Die Schule bildet im Schulsystem eine Ausnahme, da sie die einzige obligatorische Schule ist, die zum Teil vom Kanton Bern und zum Teil vom Bund finanziert wird.

Seit 1960 unterstützt der Bund die ECLF über Finanzbeiträge an den Kanton Bern, den Träger der Schule. Dank der Unterstützung des Bundes, die 2020 rund 1,3 Millionen Franken betrug, können Kinder von Angestellten der Bundesverwaltung sowie von Organisationen im Interesse des Bundes die obligatorische Schule in französischer Sprache besuchen.

Eine Totalrevision des Bundesgesetzes über Beiträge für die ECLF von 1981 ist notwendig, um es den aktuellen subventionsrechtlichen Vorschriften und Verfahren anzupassen. Das heute geltende Gesetz stützt sich zudem auf einen Verfassungsartikel, der nicht mehr existiert. Mit der vorliegenden Totalrevision sollen diese Mängel behoben werden. Den Bundesbeitrag an die Schule will der Bundesrat grundsätzlich in unverändertem Umfang (25 Prozent der Betriebskosten) weiterführen.

Der Gesetzesentwurf regelt das Ziel, die Bemessungsgrundlagen und die Vergabeverfahren der Finanzhilfen an den Kanton Bern zugunsten der ECLF. Mit den Änderungen will der Bundesrat den Status der Bundesverwaltung als mehrsprachige Arbeitgeberin bekräftigen und bestätigen, dass ihm eine angemessene Vertretung der nicht-deutschsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Organisationen im Interesse des Bundes ein Anliegen ist.

Die Vernehmlassung läuft bis zum 23. April 2021.


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