«Horizon Europe»: Bundesrat verabschiedet zuhanden Parlament Übergangslösungen für nicht zugängliche Programmteile

Bern, 17.09.2021 - Die Schweiz gilt beim EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation «Horizon Europe» und damit verbundenen Programmen und Initiativen bis auf Weiteres als nicht-assoziiertes Drittland. In diesem Status können Forschende in der Schweiz an den meisten Verbundprojekten teilnehmen, sind aber von Einzelprojekten ausgeschlossen. Am 17. September 2021 hat der Bundesrat darum beschlossen, Übergangs-massnahmen bis zur angestrebten Assoziierung der Schweiz einzuleiten.

Im Status eines nicht-assoziierten Drittlandes können sich Forschende und Innovatoren in der Schweiz an den meisten Verbundprojekten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation «Horizon Europe» beteiligen. Damit sind rund zwei Drittel des Programms zugänglich. Finanziert werden sie aber nicht von der Europäischen Kommission, sondern vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).

Die Teilnahme an Einzelprojekten ist hingegen nicht möglich. Dazu gehören die prestigeträchtigen Stipendien des European Research Council (ERC), des European Innovation Council (EIC) und gewisse Marie Skłodowska-Curie Aktionen (MSCA).

Anträge aus der Schweiz, welche im Rahmen der ersten Ausschreibungen 2021 des ERC («Starting Grants» und «Consolidator Grants») sowie des EIC («Accelerator») eingereicht wurden, werden von der Europäischen Kommission allerdings noch evaluiert. Bei erfolgreicher Evaluation kann das SBFI diese Forschenden und Firmen direkt finanzieren.

Als Ersatz für die Teilnahmen an den Ausschreibungen der «Advanced Grants» des ERC und der «Postdoctoral Fellowships» der MSCA 2021 beauftragt das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) den Schweizerischen Nationalfonds SNF mit der Durchführung von Übergangslösungen. Diese gelten auch für die ERC «Starting Grants» und «Consolidator Grants» 2022, falls Schweizer Forschende bei diesen Ausschreibungen nicht eingabeberechtigt sind. Die Übergangslösungen orientieren sich soweit wie möglich an den europäischen Ausschreibungen, aber mit eigenen Fristen für die Projekteingabe.

Zusätzliche Übergangsmassnahmen wird das WBF bei Innosuisse, bei der Europäischen Weltraumorganisation ESA und weiteren Akteuren einleiten.

Die geplanten Übergangsmassnahmen werden dem Parlament mit einer Nachmeldung zum Voranschlag 2022 in der Wintersession 2021 unterbreitet. Die Umsetzung erfolgt unter Vorbehalt des entsprechenden Beschlusses. Ziel des Bundesrats bleibt weiter die Assoziierung an «Horizon Europe» zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Frage einer Assoziierung der Schweiz an «Horizon Europe» wird seitens der EU jedoch im Lichte der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU gesehen. Verhandlungen sind zurzeit nicht möglich.

«Horizon Europe»

Das Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation «Horizon Europe» dauert von 2021 bis 2027 und ist mit einem Budget von gut 95 Milliarden Euro das weltweit grösste Forschungs- und Innovationsförderprogramm. Zusammen mit dem ausserordentlichen Konjunkturmassnahmenpaket «Next Generation EU» soll es den grünen und digitalen Wandel in ganz Europa fördern. Die Schweiz war am Vorgängerprogramm Horizon 2020 vollassoziiert und strebt den gleichen Status für Horizon Europe und damit verbundene Programme und Initiativen an (namentlich Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme).


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst GS-WBF
info@gs-wbf.admin.ch
+41 58 462 20 07


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

News abonnieren

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-85148.html