Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität

Bern, 18.05.2022 - Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Maturitätsanerkennungsverordnung MAV und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Ankerkennung von Maturitätszeugnissen eröffnet. Mit der Revision soll die gymnasiale Maturität an die aktuellen Anforderungen angepasst und der prüfungsfreie Zugang zu den Hochschulen langfristig sichergestellt werden. Die Vernehmlassung wird zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) durchgeführt und dauert bis 30. September 2022.

Das Schweizer Bildungssystem hat sich in seinem gesellschaftlichen und kulturellen Kontext in den letzten zwei Jahrzehnten tiefgreifend verändert. Megatrends wie Globalisierung und Digitalisierung sowie aktuelle Fragestellungen in Bezug auf Partizipation und Nachhaltigkeit wirken sich sowohl auf strukturelle als auch pädagogische Aspekte aus. Mit dem 2018 lancierten Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» tragen der Bund und die EDK diesen Herausforderungen Rechnung.

Bund und Kantone sind gemeinsam verantwortlich für die gymnasiale Maturität. Die rechtliche Grundlage bilden die MAV des Bundesrats und das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der EDK. MAV und MAR stammen aus dem Jahr 1995 und sollen nun aktualisiert werden, um die Qualität der gymnasialen Maturität schweizweit und auf lange Sicht zu sichern. Damit soll insbesondere der prüfungsfreie Zugang zu den universitären und den pädagogischen Hochschulen gewährleistet bleiben.

Wichtige inhaltliche Neuerungen sind u.a. die Stärkung der basalen fachlichen Kompetenzen Unterrichtssprache und Mathematik, zusätzliche Grundlagenfächer (Wirtschaft und Recht, Informatik), eine Erweiterung der Auswahl an Schwerpunktfächern, die Förderung von Austausch und Mobilität während der Ausbildung sowie eine verbindliche Mindestdauer von vier Jahren für die gymnasialen Lehrgänge. Zu einzelnen Fragen werden in der Vernehmlassung Varianten zur Diskussion gestellt.

Die beiden Erlasse sind inhaltlich identisch. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, verzichtet die EDK auf eine eigene, parallele Vernehmlassung. Bund und EDK werden die Vernehmlassungsergebnisse gemeinsam auswerten und die Texte von MAV und MAR finalisieren. Danach wird auch der Rahmenlehrplan der gymnasialen Maturität revidiert; er wird von der EDK in die Vernehmlassung geschickt werden.

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesrat und EDK wird den aktuellen Corporate-Governance-Standards des Bundes angepasst; weitere Änderungen ergeben sich in der Organisation der Schweizerischen Maturitätskommission sowie aus der Schaffung eines schweizerischen Forums für alle Fragen rund um die gymnasiale Maturität und deren künftige Weiterentwicklung.


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