Den aktuellen Bedürfnissen der Wirtschaft angepasst: 44 revidierte oder neue Berufe

Bern, 17.01.2023 - Die Angebote der Berufsbildung werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Im zweiten Halbjahr 2022 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) insgesamt 44 neue oder revidierte Berufe genehmigt und erlassen: Sechs in der beruflichen Grundbildung und 38 in der höheren Berufsbildung. Im Zusammenhang mit dem Megatrend Digitalisierung ist beispielsweise der Beruf «Entwicklerin / Entwickler digitales Business EFZ» entstanden.

In der Schweiz sind die Organisationen der Arbeitswelt Träger der Berufe und damit verantwortlich für die Bildungsinhalte. Auslöser für neue Berufe sind unter anderem Megatrends wie die Digitalisierung und die damit verbundenen Bedürfnisse der Wirtschaft nach entsprechenden Fachkräften. Um beispielsweise an der Schnittstelle von Mensch, Wirtschaft und Technik agieren und damit Projekte über etliche Schritte hinweg begleiten zu können, ist die vierjährige Berufslehre «Entwicklerin / Entwickler digitales Business mit eidgenössischem Fähigkeits-zeugnis EFZ» entstanden. Diese Fachkräfte unterstützen die digitale Entwicklung, Transformation und Innovation von Unternehmen oder Geschäftsbereichen, analysieren Fragestellungen im digitalen Geschäftsalltag und optimieren darauf basierend Prozesse sowie Produkte. Dazu nutzen sie Daten zur Optimierung von Abläufen sowie zur Ergänzung von Geschäftsmodellen und übernehmen die Kommunikation zwischen Fachspezialistinnen oder -spezialisten, Entscheidungstragenden und anderen Anspruchsgruppen.

Der Bund, namentlich das SBFI, ist verantwortlich für den Erlass der Verordnungen über die berufliche Grundbildung, die Genehmigung der Prüfungsordnungen eidgenössischer Berufs-prüfungen (BP) und eidgenössischer höherer Fachprüfungen (HFP) und der Rahmenlehrpläne für Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF) sowie für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen. Während in der beruflichen Grundbildung die Kantone für die Umsetzung und den Vollzug zuständig sind, sind es in der höheren Berufsbildung die Organisationen der Arbeitswelt beziehungsweise die Höheren Fachschulen.

Vor diesem Hintergrund überprüft das SBFI alle beruflichen Grundbildungen mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin und passt diese bei Bedarf an. Auch die Bildungsangebote und Abschlüsse der höheren Berufsbildung werden regelmässig überprüft und an neue Entwicklungen angepasst.


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