Neue Berufsmaturitätsverordnung: Start der Vernehmlassung

Bern, 24.04.2008 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf einer neuen Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität eröffnet. Mit der Revision wird die Verordnung - entsprechend jener für die gymnasiale Maturität - auf Bundesratsstufe gehoben und an das Berufsbildungsgesetz angepasst, das seit 2004 in Kraft ist. Zentraler Punkt ist eine grössere Flexibilität der Angebote.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit der Vernehmlassung zum Entwurf der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität beauftragt. Mit der Schaffung der Fachhochschulen ist die Berufsmaturität zu einem zentralen Element der schweizerischen Berufsbildung geworden. Seit Mitte der Neunzigerjahr ist damit auch in der Berufsbildung ein durchgängiges Bildungsangebot von der Grundbildung bis in den Hochschulbereich entstanden.

Der Verordnungsentwurf hält an der Konzeption der Fachhochschulreife fest. Gemäss der Vorlage werden neu die Angebote und die Möglichkeiten für die Absolventinnen und Absolventen flexibler gestaltet. Insbesondere sollen die bisherigen starren Berufsmaturitätsrichtungen zugunsten einer weniger engen Bindung an den erlernten Beruf aufgegeben werden. Die Schwerpunktsetzung in der erweiterten Allgemeinbildung orientiert sich am Studienangebot der Fachhochschulen. Ferner werden der interdisziplinäre Unterricht verstärkt und Kompetenzen wie selbstständiges Arbeiten und vernetztes Denken im Hinblick auf einen erfolgreichen Studienbeginn gefördert. Die institutionellen und formellen Bestimmungen werden dem heutigen Rechtsstand angeglichen.


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