Massnahmenpaket zur Stärkung der Berufsbildung

Bern, 27.08.2014 - Der Bundesrat hat heute ein vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) erarbeitetes Massnahmenpaket zur Förderung der Berufsbildung genehmigt. Er beabsichtigt, im Bereich der höheren Berufsbildung die Absolvierenden von eidgenössischen Prüfungen finanziell zu entlasten, die Durchlässigkeit zum Hochschulbereich zu erleichtern sowie Marketing- und Kommunikationsaktivitäten zu verstärken. Zudem hat der Bundesrat die neue Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung verabschiedet. Sie tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft und bezweckt eine bessere nationale und internationale Positionierung der Schweizer Abschlüsse

Mit der höheren Berufsbildung (HBB) verfügt die Schweiz über ein bewährtes Modell zur beruflichen Weiterqualifizierung. Neben den Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen stellen besonders die Berufsprüfungen mit eidgenössischem Fachausweis und die höheren Fachprüfungen mit eidgenössischem Diplom eine weiterführende Qualifizierungsmöglichkeit für Berufsleute dar, die sich nahe am Arbeitsmarkt orientiert und flexibel auf Änderungen der Arbeitswelt eingeht. Die HBB bildet zusammen mit den Hochschulen die Tertiärstufe des schweizerischen Bildungssystems. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Bereitstellung qualifizierter Fachkräfte und zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Die zunehmende Mobilität im Arbeitsmarkt, die Internationalisierung des Bildungssystems und der Erfolg der Fachhochschulen stellen die HBB jedoch vor Herausforderungen. Hinzu kommen die im Vergleich zum Hochschulbereich teilweise markant höheren direkten Kosten für die Absolvierenden der HBB.

Mit der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) wurde bereits eine Grundlage für die Mitfinanzierung der höheren Fachschulen und die Freizügigkeit für Studierende geschaffen. Anfang 2013 hat der Bundesrat zudem die Bundesbeiträge für die Durchführung der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen von 25 auf 60 bis 80 Prozent erhöht. Weil die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen für die Teilnehmenden einen Grossteil der Gesamtkosten ausmachen, hat der Bundesrat nun das WBF zusätzlich beauftragt, einen Vorschlag zur Subventionierung der Vorbereitungskurse zu konkretisieren. Das WBF wird dazu bis Ende 2014 einen Vernehmlassungsentwurf für eine Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes erarbeiten. Der vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gemeinsam mit den Verbundpartnern erarbeitete Lösungsansatz favorisiert dabei ein subjektorientiertes Finanzierungsmodell, das die Teilnehmenden direkt entlasten und die Attraktivität der Prüfungen insgesamt erhöhen soll. Die Höhe der Zusatzaufwendungen und die Lastenverteilung auf Bund und Kantone werden im Rahmen der aufgrund der BFI-Botschaft 2017-2020 verfügbaren Mittel festgelegt werden.

Für eine klare Positionierung der höheren Berufsbildung im Bildungssystem beabsichtigt der Bundesrat weiter die Durchlässigkeit zum Hochschulbereich zu fördern, insbesondere zu den Fachhochschulen. Konkrete Ansatzpunkte sind die Erhöhung der Transparenz bei den Zulassungsbedingungen und den Anrechnungsverfahren für Absolventinnen und Absolventen der HBB. Hierzu soll der Dialog zwischen den Verantwortlichen der höheren Berufsbildung und der Fachhochschulen intensiviert werden. Begleitet werden diese Aktivitäten durch eine spezifische Fokussierung bestehender Marketing- und Kommunikationsaktivitäten zugunsten der höheren Berufsbildung.

Nationaler Qualifikationsrahmen für die Berufsbildung
Mit dem Ziel, die internationale Vergleichbarkeit und Wertschätzung der schweizerischen Berufsbildungsabschlüsse zu verbessern, hat der Bundesrat die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR Berufsbildung) verabschiedet. Mit dieser Verordnung wird zugleich die Grundlage für dazugehörige Zeugniserläuterungen beziehungsweise Diplomzusätze geschaffen. Künftig soll jeder Schweizer Berufsbildungsabschluss gemäss seinen Anforderungen in eines von acht Niveaus des NQR Berufsbildung eingestuft werden. Zudem wird für jeden Abschluss der beruflichen Grundbildung eine Zeugniserläuterung und für jeden Abschluss der HBB ein Diplomzusatz erstellt. Sie enthalten allgemeinverständliche Informationen zum Abschluss; ausserdem wird das Niveau des Abschlusses ausgewiesen. Für eine bessere Vergleichbarkeit wird auch der Bezug zum europäischen Qualifikationsrahmen hergestellt. Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze sollen Arbeitgebenden bei der Rekrutierung von Personal im In- und Ausland eine rasche Einschätzung der Kompetenzen der Bewerbenden ermöglichen. Damit werden die Arbeitsmarktchancen von Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen verbessert und die berufliche Mobilität erleichtert.

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Die Umsetzung verläuft nach verbundpartnerschaftlichem Verfahren: Die Trägerschaften (Organisationen der Arbeitswelt) erarbeiten einen Antrag zur Einstufung ihrer Berufsbildungsabschlüsse sowie zur Genehmigung der Zeugniserläuterungen bzw. der Diplomzusätze. Nach einer unabhängig durchgeführten Konsistenzprüfung entscheidet das SBFI über die definitive Einstufung. Es nimmt die Abschlüsse sodann in ein Verzeichnis auf, das allen Interessierten offensteht. Die Einstufung aller Schweizer Berufsbildungsabschlüsse soll binnen drei Jahren stattfinden. Die Veröffentlichung der ersten Serie von Zeugniserläuterungen und Diplomzusätzen ist für Sommer 2015 vorgesehen. Mit der Schaffung des NQR Berufsbildung bestätigt der Bundesrat seine Position in Bezug auf die Einführung neuer Titel in der HBB, beispielsweise „Professional Bachelor" und „Professional Master": Er betrachtet die Einführung dieser Titel als nicht zielführend. Durch eine Vermischung von akademischen und beruflichen Abschlussbezeichnungen würden die Trennschärfe und der Informationsgehalt der verschiedenen Titel insgesamt abnehmen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine bessere Positionierung nicht über den Weg einer Vermischung oder Annäherung der Abschlussbezeichnungen zu erreichen ist, sondern mittels einer klaren und eigenständigen Profilierung und Erhöhung der Transparenz.


Adresse für Rückfragen

Betreffend höhere Berufsbildung: Rémy Hübschi, SBFI Leiter Abteilung Höhere Berufsbildung
Tel. 058 462 21 27, remy.huebschi@sbfi.admin.ch

Betreffend NQR Berufsbildung: Laura Antonelli, SBFI Leiterin Ressort Internationale Bildungsprojekte
Tel. 058 465 12 42, laura.antonelli@sbfi.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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