Weiterbildungsgesetz tritt auf 1. Januar 2017 in Kraft

Bern, 25.02.2016 - Die Qualität und Transparenz von Weiterbildungsangeboten soll gefördert und die Chancengleichheit verbessert werden. Der Bund bezweckt dies mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung, welches das Parlament im Juni 2014 verabschiedet hat. Heute hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung über die Weiterbildung gutgeheissen und die Inkraftsetzung des Weiterbildungsgesetzes auf den 1. Januar 2017 beschlossen.

Das Bundesgesetz über die Weiterbildung, das National- und Ständerat am 20. Juni 2014 verabschiedet haben, setzt den Verfassungsartikel über die Weiterbildung (Art. 64a BV) um. Es ordnet die Weiterbildung in den Bildungsraum Schweiz ein und legt Grundsätze zu Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit sowie zum Wettbewerb fest. Diese richten sich primär an die Spezialgesetzgebung des Bundes und der Kantone. Zudem legt das Gesetz einheitliche Voraussetzungen für die Subventionierung der Weiterbildung in den Spezialgesetzen des Bundes fest.

Die Verordnung über die Weiterbildung regelt diejenigen Bereiche, für die das Weiterbildungsgesetz eine Finanzierung vorsieht und deren Kriterien es zu konkretisieren gilt. Einerseits geht es dabei um Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung und andererseits um den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener, der mit Finanzhilfen des Bundes an die Kantone gefördert werden soll.

Die Inkraftsetzung von Weiterbildungsgesetz und -verordnung erfolgt auf den 1. Januar 2017.


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