Bundesrat aktualisiert Grundlage für internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung

Bern, 13.02.2019 - Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Mobilität in der Bildung ist seit über 20 Jahren ein wichtiges Element der Bildungspolitik des Bundes. Die Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 1999 erfüllt die heutigen Anforderungen jedoch nicht mehr. Der Bundesrat hat deshalb am 13. Februar 2019 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung eröffnet.

Die bestehende Gesetzesgrundlage zur Förderung der mehrjährigen Programme im Bereich der Mobilität in allen Bildungsbereichen fokussiert auf eine Beteiligung der Schweiz an den europäischen Bildungsprogrammen und schränkt den strategischen Handlungsspielraum des Bundes ein. Es fehlt die gleichwertige gesetzliche Verankerung der seit 2014 umgesetzten Alternative von eigenen, kompatiblen Schweizer Förderprogrammen.

Mit der Totalrevision sollen inhaltliche und formale Lücken geschlossen, Begrifflichkeiten aktualisiert und der strategische Handlungsspielraum für die zukünftige Ausgestaltung der Förderpolitik des Bundes erweitert werden. Die Totalrevision schafft keine neuen Fördertatbestände. Vielmehr sollen bestehende, erprobte Instrumente gezielt flexibilisiert werden. Die Totalrevision greift den anstehenden Entscheiden über die strategische Ausrichtung und Finanzierung der Förderpolitik des Bundes oder einer allfälligen Assoziierung an die nächste Generation der europäischen Bildungsprogramme ab 2021 nicht vor.


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