Bundesrat will mehr Handlungsspielraum für Innosuisse

Bern, 24.06.2020 - Der Bundesrat will den Handlungsspielraum und die Flexibilität bei der Innovationsförderung der Innosuisse erhöhen. Der Entwurf für die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation ist in der Vernehmlassung grossmehrheitlich begrüsst worden. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2020 das Vernehmlassungsergebnis zur Kenntnis genommen und das WBF mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt.

Mit der neuen Regelung soll Innosuisse – die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung – in klar definierten Bereichen mehr Spielraum bei der Erfüllung ihrer Förderaufgaben im dynamischen Umfeld der Innovation erhalten.

Der Bundesrat hatte am 20. September 2019 die Vernehmlassung über den Gesetzesentwurf eröffnet; diese dauerte bis zum 20. Dezember 2019. Es gingen 74 Stellungnahmen von Kantonen, Verbänden, politischen Parteien und weiteren Organisationen ein. Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter 25 Kantone, begrüsst den Gesetzesentwurf. Einzelne verbinden ihre generelle Zustimmung mit Anpassungsvorschlägen in unterschiedlichen Punkten.

Der Bundesrat kommt aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf eine solide Grundlage darstellt. Er hat das WBF beauftragt, bis Februar 2021 die Botschaft an das Parlament zu erarbeiten. Am Bandbreitenkonzept, wonach bei der Unterstützung von Innovationsprojekten eine Beteiligung des Umsetzungspartners zwischen 40 und 60% als angemessen gilt, hält der Bundesrat fest; ebenso an der Möglichkeit für Innosuisse, ausnahmsweise eine höhere Beteiligung des Umsetzungspartners als 60% oder eine tiefere Beteiligung als 40% festzulegen. Letzteres ist bereits unter geltendem Recht möglich.

Die weiteren Revisionsthemen (Förderung von Innovationsprojekten von Start-ups, Neuerungen bei der Nachwuchsförderung durch Innosuisse und bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer sowie betreffend die Reserveregelung beim Schweizerischen Nationalfonds) erhielten in der Vernehmlassung überwiegend Zustimmung und sollen in die Gesetzesvorlage übernommen werden.


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst GS-WBF
info@gs-wbf.admin.ch, +41 58 462 20 0



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/aktuell/medienmitteilungen/news-anzeige-nsb.msg-id-79574.html