Regulierungskosten: Bundesrat genehmigt Bericht und präsentiert Verbesserungsmassnahmen

Bern, 13.12.2013 - Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 den Bericht über die Regulierungskosten gutgeheissen. Dieser Bericht umfasst erstmals eine detaillierte Schätzung der Kosten, welche staatliche Regulierungen in den wichtigsten Bereichen für die Unternehmen verursachen. Ausserdem hat der Bundesrat 32 Massnahmen präsentiert, welche die Regulierungskosten verringern, ohne den Nutzen dieser Regulierungen in Frage zu stellen. Damit soll der Wirtschaftsstandort Schweiz weiter gestärkt und seine Wettbewerbsfähigkeit hoch gehalten werden.

Die Unternehmen, die in der Schweiz Arbeitsplätze schaffen und Wertschöpfung generieren, sind auf attraktive Rahmenbedingungen angewiesen. Ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität und die Dynamik eines Wirtschaftsstandorts ist eine geringe Belastung der Unternehmen durch staatliche Regulierungen.

Der Bundesrat hat erstmals eine Schätzung der Kosten für die wichtigsten Regulierungen durchführen lassen, welche die Wirtschaft betreffen. Die höchsten Kosten (über 1 Mrd. Fr.  pro Jahr) fallen in Bereichen an, von denen sehr viele Unternehmen betroffen sind, namentlich Mehrwertsteuer, Rechnungslegung und Revisionsaufsicht, Baurecht, Umweltrecht und Arbeitssicherheit. Tiefe Kosten verzeichnen dagegen etwa der Bereich Unternehmensstatistik sowie der Bereich der Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen, was in erster Linie auf die mit der Personenfreizügigkeit einhergehenden administrativen Erleichterungen zurückzuführen ist. Insgesamt belaufen sich die geschätzten Kosten in den ausgewählten Bereichen auf rund 10 Milliarden Franken pro Jahr.

Diese Zahlen lassen jedoch keine Rückschlüsse auf das optimale Ausmass der Regulierung zu, da der Nutzen im Rahmen des vorliegenden Berichts nicht gemessen wurde. Einerseits beschränkte sich der Auftrag des Parlaments lediglich auf die Kosten, andererseits gibt es keine Standardmethode, mit der sich der Nutzen der Regulierung messen lässt.

Parallel zu den vorliegenden Untersuchungen wurden zusammen mit den Wirtschaftspartnern 32 Massnahmen identifiziert, mit welchen Abläufe und Prozesse vereinfacht und damit Regulierungskosten gesenkt werden können, ohne den Nutzen der Regulierung in Frage zu stellen. Davon bergen einige ein hohes Potenzial für Kosteneinsparungen:

  • Einheitssteuersatz und Beseitigung der Ausnahmen im Bereich Mehrwertsteuer. Die neuen Kostenschätzungen bestätigen das hohe Potenzial dieser Massnahme. Mit einem Einheitssatz und der Beseitigung von Ausnahmen könnte man vermutlich bis mehrere 100 Millionen Franken einsparen. Deshalb bleibt diese Massnahme für den Bundesrat trotz der Ablehnung durch das Parlament zentral;
  • Die Harmonisierung des Baurechts würde die Kosten wahrscheinlich um mehrere 100 Mio. Franken reduzieren. Die Regulierungskosten in diesem Bereich wurden in Zusammenarbeit mit den wichtigsten beteiligten Partnern eruiert. Da hier jedoch die Kantone und Gemeinden zuständig sind, wird der Bundesrat zusammen mit den Kantonen Vorschläge erarbeiten, die in die Richtung einer «Musterstruktur» für ein Baugesetz gehen. Die Kantone und Gemeinden können sich daran orientieren mit dem Ziel, einen Beitrag zur Senkung der Regulierungskosten zu leisten.

Das Potenzial der anderen Massnahmen ist geringer, doch tragen auch diese zur Kostenreduktion bei. Unter diesen Massnahmen befinden sich unter anderem:

  • Aufhebung der Pflicht für die Unternehmen, Veranlagungsverfügungen beim Import und Export zu archivieren;
  • Flexiblere Ausgestaltung des Sanitätskonzepts für die Unternehmen ohne besondere Gefahren (Reduktion der Anzahl Personen mit Sanitätsausbildung);
  • Abschaffung des Versicherungsausweises AHV-IV.

Die insgesamt 32 Massnahmen haben zum Ziel, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu verbessern. Bei jenen Massnahmen, die der Bundesrat selbständig durchführen kann, hat er die zuständigen Departementen beauftragt, innerhalb von gesetzten Fristen die Massnahmen umzusetzen.

Der Bundesrat wird 2015 Bilanz über die Umsetzung der heute präsentierten Verbesserungsmassnahmen ziehen. Gleichzeitig hat er das Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, dem Bundesrat falls nötig zusätzliche Massnahmen vorzuschlagen, um die Regulierungskosten mittel- und langfristig zu reduzieren.

Der Bundesrat erachtet die Kontrolle der Regulierungskosten als eine Daueraufgabe. Mit entsprechenden Massnahmen trägt er zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und zum Erhalt starker, konkurrenzfähiger und innovativer Unternehmen bei.

Die Arbeiten zur Kostenschätzung und zur Identifizierung von Vereinfachungsmassnahmen wurden nach der Annahme der Postulate Fournier (10.3429) und Zuppiger (10.3592) lanciert. Mit diesen Arbeiten wurde dem Bericht über die administrative Entlastung von 2011, der insgesamt 20 Massnahmen umfasst, nachgekommen. Sie reihen sich ein in die Wachstumspolitik des Bundes.


Adresse für Rückfragen

Eric Scheidegger, SECO, Direktion für Wirtschaftspolitik, Tel. 031 322 29 59

Nicolas Wallart, SECO, Regulierungsanalyse, Tel. 031 322 21 16



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Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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