Stipendieninitiative verhindert Stipendien-Harmonisierungsprozess der Kantone
Bern, 13.04.2015 - Das Anliegen des Volksbegehrens Stipendieninitiative – eine Harmonisierung und Erhöhung der Ausbildungsbeiträge an Studierende der Hochschulen und an Personen der höheren Berufsbildung – ist zwar nachvollziehbar. Die dafür verlangte Verlagerung der Kompetenzen von den Kantonen zum Bund ist jedoch der falsche Weg. Er würde zu erheblichen Mehrkosten führen und den bereits laufenden Stipendienharmonisierungsprozess der Kantone zum Erliegen bringen. Bundesrat und Parlament empfehlen deshalb, die Initiative abzulehnen.
Die Stipendieninitiative will eine gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Kriterien für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien und Darlehen) an Studierende der Hochschulen und an Personen in der höheren Berufsbildung erreichen. Zu diesem Zweck soll die Rechtskompetenz von den Kantonen auf den Bund verlagert werden. Dieser müsste zentral festlegen, wer unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Ausbildungsbeiträge erhält.
Der Bundesrat ist der Ansicht, das Stipendienwesen solle Sache der Kantone bleiben, da sie die Bedürfnisse der Studierenden besser kennen. Sie können bei der Berechnung der Ausbildungsbeiträge weitere Leistungen berücksichtigen, die kantonal verschieden sind, beispielsweise Familienzulagen für 16- bis 25-Jährige in Ausbildung.
Die Kantone haben das Problem der unterschiedlichen Regelungen bezüglich Vergabe und Höhe von Ausbildungsbeiträgen erkannt. Seit 2013 ist das sogenannte Stipendienkonkordat in Kraft, das Grundsätze für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen und Mindestbeiträge festlegt. Bereits 16 Kantone mit insgesamt rund 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind beigetreten und haben sich verpflichtet, ihr kantonales Recht bis März 2018 entsprechend anzupassen. Sollte die Initiative angenommen werden, hätten die Kantone keinen Anreiz mehr, den laufenden Harmonisierungsprozess umzusetzen. Auf viele Jahre hinaus käme die Harmonisierung zum Erliegen. Das kann nicht im Sinne der Studierenden sein.
Der Bund unterstützt die durch das Stipendienkonkordat bereits weit gediehene kantonale Harmonisierung. Zu diesem Zweck hat das Parlament - als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative - entschieden, dass Kantone, die wichtige Vergabekriterien des Stipendienkonkordats nicht einhalten, ihr Anrecht auf Bundessubventionen in diesem Bereich verlieren sollen. Das Parlament hat dazu im Dezember 2014 das Ausbildungsbeitragsgesetz beschlossen. Es kann aber nur in Kraft treten, wenn die Stipendieninitiative in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 abgelehnt wird.
Gegen die Initiative spricht auch, dass sie erhebliche Mehrkosten für Bund und Kantone zur Folge hätte, da die Leistungen für die Studierenden insgesamt erhöht werden müssten. Der Bundesrat hat dazu keine eigenen Berechnungen vorgenommen, da zu viele Faktoren unbekannt sind. Gemäss Berechnungen der Initiantinnen und Initianten ist von einem Betrag von jährlich mehreren Hundert Millionen Franken auszugehen. Dieses Geld würde an anderer Stelle im Bildungsbereich oder bei anderen Aufgaben fehlen.
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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