Bundesrat will Bildung, Forschung und Innovation weiter stärken

Bern, 26.02.2020 - Der Bundesrat hat am 26. Februar 2020 die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2021-2024 ans Parlament verabschiedet. Für die nächsten vier Jahre beantragt er knapp 28 Milliarden Franken. Ziel ist, dass die Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation international führend bleibt. Zu den grossen Herausforderungen zählt der digitale Wandel.

Die BFI-Politik für die Jahre 2021-2024 ist auf die bundesrätlichen Ziele der Legislatur 2019-2023 abgestimmt. Ausgangspunkt ist das Ziel: «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation und nutzt die Chancen der Digitalisierung».

Der Bundesrat verfolgt in der BFI-Botschaft 2021-2024 folgende Prioritäten:

  • Berufsbildung: Der Bund unterstützt zusammen mit den Kantonen und der Wirtschaft die Ausbildung von praxisorientierten Fachkräften. Er fördert innovative Projekte, die die Berufsbildung für den digitalen Wandel und für das lebenslange Lernen fit machen. Für die Förderung des inländischen Fachkräftepotenzials und insbesondere ältere Arbeitnehmende werden gezielte Massnahmen wie beispielsweise solche zur Standortbestimmung und Laufbahnberatung für Personen ab 40 Jahren und die konsequentere Anrechnung von Bildungsleistungen umgesetzt und finanziert.
  • Weiterbildung: Der Bund fördert gemeinsam mit den Kantonen Angebote im Bereich der Grundkompetenzen von Erwachsenen, insbesondere in den Bereichen Sprache, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Alltagsmathematik. Er unterstützt auch direkt Weiterbildungen, die Erwerbstätigen helfen, mit grundlegenden Anforderungen der Arbeitswelt und dem technologischen Wandel Schritt zu halten.
  • Digitaler Wandel: Die BFI-Politik des Bundes unterstützt in allen Bereichen die Akteure in der Bewältigung und in der Mitgestaltung des digitalen Wandels. Der Bund führt die mit dem «Aktionsplan Digitalisierung» initiierte Stärkung der digitalen Kompetenzen im BFI-Bereich weiter. Er intensiviert dazu die Koordination zwischen Bund und Kantonen. Auch unterstützt er den Aufbau von «Digital Skills» sowie Forschungskapazitäten in strategischen Bereichen (künstliche Intelligenz, Industrie 4.0, Cybersicherheit).
  • Hochschulen: Der Bund beauftragt die Institutionen des ETH-Bereichs, dank Exzellenz in Lehre und Forschung sowie durch Wissenstransfer eine tragende Rolle als Innovationsmotoren zu spielen. Er unterstützt die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen in den Bereichen Lehre und Forschung, in der Ausbildung von Nachwuchskräften, in der Schärfung ihrer Profile und in der Koordination besonders kostenintensiver Bereiche im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz.
  • Förderung von Forschung und Innovation: Der Bund finanziert mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der Innosuisse effiziente, dem Wettbewerb verpflichtete Förderagenturen. Der SNF fokussiert auf die freie Grundlagenforschung und den wissenschaftlichen Nachwuchs, die Innosuisse auf die anwendungsorientierte Forschung aus Wissenschaft und Wirtschaft.
  • Die BFI-Politik trägt in allen Bereichen zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Chancengerechtigkeit bei. Damit leistet sie auch einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und unterstützt damit die Erarbeitung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030.

Gegenüber der Förderperiode 2017-2020 beantragt der Bundesrat für die Jahre 2021-2024 rund 2 Milliarden Franken mehr an Mitteln. Dies entspricht bei den heutigen Teuerungsannahmen einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von nominal 2,2 Prozent.

Das Fördervolumen und die beantragte Mittelzuteilung tragen den erwähnten Prioritäten des Bundesrates Rechnung. Unter Beachtung gesetzlicher Richtwerte und Ausgabenbindungen wird weiterhin eine solide Grundfinanzierung der BFI-Institutionen gewährleistet. Die gesetzliche Richtgrösse der Bundesbeteiligung von 25 Prozent in der Berufsbildung wird in jedem Jahr überschritten. Die Grundbeiträge des Bundes an die kantonalen Hochschulen basieren auf den durch die Schweizerische Hochschulkonferenz festgelegten Referenzkosten und erfüllen die gesetzlich festgelegten Kostenanteile.

Nicht beantragt werden über die BFI-Botschaft 2021-2024 Mittel für die Beteiligung an den EU-Programmen, insbesondere im Bereich Forschung und Innovation («Horizon Europe» u.a.m.), da dafür zurzeit weder der Umfang noch die Teilnahmemöglichkeiten bekannt sind. Der Bundesrat strebt dennoch eine Gesamtsicht aller Mittel für den BFI-Bereich an und beantragt deshalb, bis zur Klärung der Teilnahmebedingungen einen Teil der Mittel zu sperren: Sollte das Mittelwachstum der BFI-Botschaft zusammen mit den Ausgaben für die Beteiligung an den EU-Programmen im BFI-Bereich jährlich 3 Prozent übersteigen, würde der Zuwachs in der BFI-Botschaft auf jährlich 1,7 Prozent begrenzt. Andernfalls könnte der Bundesrat die Kreditsperre aufheben.

Der Bundesrat legt alle vier Jahre dem Parlament eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation vor. Darin zieht er Bilanz über die laufende Periode (2017-2020) und legt die Ziele, die Massnahmen und die Finanzen der neuen Förderperiode fest.


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