Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013–2016

Wissen in den verschiedensten Ausprägungen ist einer der zentralen Faktoren für die individuelle Entfaltung jedes Menschen und für seinen persönlichen Erfolg in der Gesellschaft. Bildung und Forschung nehmen bei der Erzeugung, Verbreitung und Nutzung von Wissen eine entscheidende Rolle ein. Sie bilden eine wichtige Grundlage für Innovationen auf allen Ebenen, welche ihrerseits die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung eines Landes nachhaltig prägen.

Aufgrund dieser Zusammenhänge werden Bildung, Forschung und Innovation (BFI) vom Bundesrat als prioritärer Politikbereich behandelt. Die BFI-Förderpolitik gründet auf der Erkenntnis, dass die Schweiz ihre heutige, sehr gute Wettbewerbsfähigkeit nur als Wissensgesellschaft, die sich international an der Spitze behauptet, erhalten und weiter stärken kann. Dabei sind Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft aufeinander angewiesen und befruchten sich gegenseitig. Für die soziale Wohlfahrt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, eine nachhaltige Entwicklung und die Standortattraktivität der Schweiz ist die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation essenziell.

Leitlinien und Ziele der BFI-Politik 2013–2016

Der Bundesrat hat in der aktuellen Legislaturplanung eines seiner Ziele dem BFI-Bereich gewidmet: «Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz». Die entsprechenden Fördermassnahmen orientieren sich vor diesem Hintergrund an drei Entwicklungslinien und dazu gehörigen Zielen.

Bildung: «Deckung des Bedarfs an allgemein gebildeten und berufsbezogen qualifizierten Personen»:

  • Sicherstellung eines breiten, vielfältigen und durchlässigen Bildungsangebots durch eine ausgewogene Förderung der allgemeinbildenden und der berufsbezogenen Bildungswege.
  • Sicherung der hohen Qualität und des international guten Rufes des Schweizer Hochschulsystems u.a. durch die Schaffung adäquater Betreuungsverhältnisse in der Lehre.
  • Nationale und internationale Positionierung der Berufsbildung im Sinne der Gleichwertigkeit der allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswege.
  • Verbesserung der Bildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit der Jugendlichen, indem mindestens 95 Prozent von ihnen einen Abschluss der Sekundärstufe II erwerben.
  • Sicherung eines weltoffenen Bildungssystems durch die Förderung der internationalen Mobilität von Berufslernenden, Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, Studierenden und Dozierenden.
  • Sicherstellung der Qualität der gymnasialen Maturität im Hinblick auf die allgemeine Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden.
  • Koordinierte Einführung des neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetzes HFKG.
  • Sicherung der Rahmenbedingungen für die Weiterbildung, u.a. durch die Verbesserung von Transparenz und Qualität der Bildungsangebote

Forschung und Innovation: «Konsolidierung der kompetitiven Förderung auf hohem Niveau und weitere Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz»:

  • Positionierung der Schweiz als international anerkannter wettbewerbsfähiger Denk- und Werkplatz durch die Stärkung der kompetitiven Förderung von Forschung und Innovation.
  • Sicherung der Spitzenstellung in zukunftsträchtigen Themenbereichen durch die gezielte Stärkung der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskompetenz mit Freiräumen für unkonventionelle Forschungsansätze.
  • Investitionen in strategisch notwendige Forschungsinfrastrukturen auf nationaler und internationaler Ebene.
  • Strategische Weiterführung der internationalen Zusammenarbeit und Vernetzung auf europäischer Ebene und mit aufstrebenden aussereuropäischen Nationen.
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Übergreifende Aspekte des BFI-Systems: «Ausgestaltung der Schweiz als Denk- und Werkplatz, der den Prinzipien der Chancengleichheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit verpflichtet ist»:

  • Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch die Produktion, Verbreitung und Nutzung von Wissen.
  • Verstärkte Förderung des Nachwuchses für Wissenschaft und Wirtschaft.
  • Förderung der Chancengleichheit durch die Sicherstellung von Bildung, die es allen ermöglicht, das persönliche Begabungspotenzial voll auszuschöpfen.
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung dadurch, dass Struktur und Inhalte des BFI-Systems unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Interessen ausgestaltet werden.

BFI-Fördermittel 2013–2016

Gemäss Finanzplan soll der BFI-Bereich auch in der Periode 2013–2016 gegenüber anderen Politikbereichen überdurchschnittlich wachsen, nämlich nominell um 3,7 Prozent pro Jahr. Die geplanten BFI-Investitionen des Bundes belaufen sich im Zeitraum 2013–2016 auf rund 26 Milliarden Franken. Darin eingeschlossen sind die geschätzten Mittel für die Schweizer Beteiligung an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Bildung, welche zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.
Im Rahmen der BFI-Botschaft 2013–2016 fassten die Eidgenössischen Räten elf Kreditbeschlüsse in der Höhe von insgesamt 24,0358 Milliarden Franken.

Im Rahmen der BFI-Botschaft 2013–2016 genehmigte Mittel (Mia. CHF)

Bewilligte Mittel (Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite) für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2013-16 (Mio. CHF)

* Geschätzte Mittel, die zu einem späteren Zeitpunkt beim Parlament beantragt werden.

BFI-Finanzierung durch Kantone und Bund

Kontakt

SBFI, Patrick Vock

Leiter
Multilaterale Organisationen
T +41 58 463 72 83

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