Chancengerechtigkeit (Equity) im BFI-Bereich

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Chancengerechtigkeit (Equity) ist ein wichtiges Anliegen in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2021–2024. Die Förderung von Chancengerechtigkeit soll es ermöglichen, dass die Individuen ihr Begabungspotenzial voll ausschöpfen können und die Fähigkeit entwickeln, eigenständig zu handeln.

Sie eröffnet ökonomische und soziale Chancen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Alter, Herkunft, Religion, sozialem Status oder von körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung.

Wegleitend ist der Verfassungsauftrag für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen (Art. 2 Abs. 3 BV). Die Umsetzung der tatsächlichen Chancengleichheit spiegelt Demokratie und grundlegende Rechte. Der Chancengleichheit kommt die Funktion eines übergeordneten programmatischen Ziels zu. Entscheidend ist v.a. der Grundsatz des Diskriminierungsverbots nach Artikel 8 BV zur Beseitigung jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung namentlich wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Im Bereich der Geschlechter sind gemäss Absatz 3 Mann und Frau zudem gleichberechtigt. Das Gesetz muss zudem für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit sorgen.

Die Bildungsartikel der Bundesverfassung ihrerseits bieten die verfassungsmässige Grundlage für die formale Chancengerechtigkeit auf der Ebene des Bildungssystems (Art. 19 BV bzgl. des Anspruchs auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht und Art. 61a BV bzgl. der hohen Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz).

Der Bund führt seine Anstrengungen zur Verringerung von Benachteiligung in allen BFI-Bereichen mit Bundeskompetenz fort und setzt dabei auch gezielte Schwerpunkte. Zu den drei prioritären Zielen zählen:

  • dass sich der Bund im Rahmen seiner Kompetenz für die Durchlässigkeit des Bildungssystems und für möglichst optimale Übergänge zwischen den verschiedenen Bildungsstufen einsetzt.
  • dass der Bund durch die Förderung der Chancengleichheit und der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau einen wichtigen Beitrag zur besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials leistet.
  • dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen Angebote im Bereich der Grundkompetenzen von Erwachsenen fördert.
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