Der Bund orientiert sich bei seinem Nachhaltigkeitsverständnis an der international breit abgestützten Definition der nachhaltigen Entwicklung: Die heutige Generation soll ihre Bedürfnisse so befriedigen, dass dabei die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse nicht beeinträchtigt werden. Eine nachhaltige Entwicklung umfasst gleichwertig wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Verantwortung.
Die nachhaltige Entwicklung und deren Förderung durch den Bund ist ein Verfassungsauftrag (Art. 2, 54 und 73 BV). Die BFI-Politik trägt in allen Bereichen zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Sie leistet dadurch auch einen Beitrag zur Umsetzung der im Jahr 2015 durch die UNO-Mitgliedstaaten verabschiedeten Agenda 2030 mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals SDG) sowie zur Erarbeitung der bundesrätlichen Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030.
Der sich an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung orientierenden BFI-Förderpolitik liegt das Ziel zugrunde, zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Schweiz beizutragen und seine Fähigkeit weiter auszubauen, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen sowie an der Lösung globaler Probleme mitzuwirken.
Die Verantwortung für das Bildungs-, Forschungs- und Innovationssystem in der Schweiz liegt in den Händen verschiedenster Akteure, bei Bund und Kantonen genauso wie bei der Wirtschaft und auch bei jedem einzelnen Individuum. Das Handeln der Akteure stützt sich auf Eigenverantwortung und Eigeninitiative, Gesellschafts- und Zukunftsbewusstsein sowie auf interaktives und interdisziplinäres Lernen. Dadurch soll sichergestellt sein, dass der nachhaltigen Entwicklung kontinuierlich neue Impulse und Perspektiven vermittelt werden. Der Bund setzt sich dabei im Rahmen seiner Zuständigkeiten für die Nachhaltigkeit im BFI-System ein.