3.1.2 5-Jahres-Überprüfung

Die Kommission B&Q führt die in den Bildungsverordnungen festgelegte, periodische 5-Jahres-Überprüfung durch und überprüft die entsprechende berufliche Grundbildung auf Aktualität und Qualität. Der Start der 5-Jahres-Überprüfung richtet sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen beruflichen Grundbildung und der Trägerschaft und kann in Absprache mit den Verbundpartnern zeitlich flexibel gestaltet werden.



Umfrage und Überprüfungsbericht

Die Vertretungen der Verbundpartner und der Fachlehrerschaft in der Kommission B&Q holen in ihrem Netzwerk das verfügbare Steuerungswissen und die aktuellen Erfahrungen mit der Umsetzung der Bildungserlasse ein:

  • Die Trägerschaft erfasst mit geeigneten Umfragen (Fragebogen, Online-Befragung, Workshop, etc.) die Erfahrungen und Bedürfnisse aus der Umsetzung der Bildungserlasse an den drei Lernorten. Sie befragt dazu auch Direktbeteiligte wie Lehrbetriebe, Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben und überbetrieblichen Kursen, Lehrkräfte für die schulische Grundbildung oder Absolventinnen und Absolventen.
  • Die SBBK führt eine Umfrage bei den Kantonen durch, insbesondere zu den Umsetzungserfahrungen der Lehraufsicht und der Prüfungsleitung.
  • Zu den Aspekten der Berufsentwicklung und den aktuellen Vorgaben und Rahmenbedingungen verfasst das SBFI einen Kurzbericht.

Die Kommission B&Q nimmt die Zusammenfassung der Umfragen der Trägerschaft und der Kantone sowie den Kurzbericht des SBFI zur Kenntnis, überprüft die Aspekte der Berufsentwicklung (Kapitel 2) und bereinigt allfällige Differenzen. Anschliessend verfasst die Vertretung der Trägerschaft einen Überprüfungsbericht mit Empfehlungen zum Handlungsbedarf. Der Bericht gibt auch Auskunft über die künftigen Bedürfnisse der Branche und die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen und schlägt das weitere Vorgehen vor.


Festlegen des Handlungsbedarfs

Aufgrund des Überprüfungsberichts mit Empfehlungen legt die Kommission B&Q den Handlungsbedarf fest und stellt der Trägerschaft einen entsprechenden Antrag. Folgende Entscheide sind möglich:

  • Kein Handlungsbedarf.
  • Informations- und Schulungsbedarf: Es besteht Bedarf an Informations- und Schulungsmassnahmen.
  • Ausführungsbestimmungen und Instrumente: Es ist eine Erarbeitung oder Anpassung von Ausführungsbestimmungen und weiteren Instrumenten zur Förderung der Qualität nötig.
  • Teilrevision von Bildungsverordnung und Bildungsplan: Eine Teilrevision ist eine Änderung eines bestehenden Erlasses. Es werden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen und die alte Struktur beibehalten. In der Bildungsverordnung sind nur wenige Artikel betroffen und im Bildungsplan nur wenige Inhalte.
  • Totalrevision von Bildungsverordnung und Bildungsplan: Bei einer Totalrevision werden wesentliche Änderungen vorgenommen wie zum Beispiel eine neue Berufsbezeichnung oder zentrale formale Anpassungen. Die Totalrevision erfolgt auf der Basis des Leittextes für die Bildungsverordnung und der Leitvorlage für den Bildungsplan.

Projektplanung und -organisation

Projektplanung und -organisation sind abhängig vom Umfang der Revision. Die Trägerschaft bestimmt eine Projektleitung und die Kommission B&Q hat die Funktion einer Steuergruppe. Die Steuergruppe ist durch eine berufspädagogische Begleitung sowie allenfalls mit zusätzlichen Fachpersonen zu ergänzen. Die inhaltlichen Überarbeitungen werden durch bestehende Gremien resp. temporäre Arbeitsgruppen durchgeführt. Die Budgetierung der finanziellen Ressourcen sowie die Planung der personellen Ressourcen ist Aufgabe der Projektleitung in Absprache mit der Trägerschaft (Kapitel 3.3.1).


Vor-Ticket

Nach Abschluss der 5-Jahres-Überprüfung reicht die Trägerschaft auf Antrag der B&Q-Kommission einen Antrag für das Vor-Ticket und auf den Bundesbeitrag mittels Pauschale beim SBFI ein. Das SBFI gibt mit der Vergabe des Vor-Tickets grünes Licht für die Fortsetzung der Arbeiten und stellt die Absprache unter den Verbundpartnern sicher. Mit dem Antrag auf ein Vor-Ticket werden je nach Handlungsbedarf die folgenden Dokumente dem SBFI eingereicht:

  • Kein Handlungsbedarf: Die Trägerschaft reicht beim SBFI den Überprü-fungsbericht ein und beantragt den Bundesbeitrag.
  • Informations- und Schulungsbedarf: Die Trägerschaft reicht beim SBFI den Überprüfungsbericht mit Empfehlungen zum Informations- und Schulungsbedarf ein und beantragt den Bundesbeitrag.
  • Ausführungsbestimmungen und Instrumente: Die Trägerschaft reicht beim SBFI den Überprüfungsbericht mit Empfehlungen zu den Ausführungsbestimmungen und weiteren Instrumenten zur Förderung der Qualität ein und beantragt den Bundesbeitrag.
  • Teilrevision von Bildungsverordnung und Bildungsplan: Die Trägerschaft reicht beim SBFI den Überprüfungsbericht mit Empfehlungen ein und stellt Antrag auf eine Teilrevision von Bildungsverordnung und/oder Bildungsplan und beantragt den Bundesbeitrag.
  • Totalrevision von Bildungsverordnung und Bildungsplan: Die Trägerschaft reicht beim SBFI den Überprüfungsbericht mit Empfehlungen ein und stellt Antrag auf eine Totalrevision von Bildungsverordnung und Bildungsplan und beantragt den Bundesbeitrag.

Wenn mit den Revisionsarbeiten ein aussergewöhnlich hoher Aufwand verbunden ist, kann über die ordentliche Projektförderung beim SBFI ein Gesuch für eine individuelle Projektfinanzierung eingereicht werden.

Das SBFI teilt der Trägerschaft den Entscheid über die Erteilung des Vor-Tickets schriftlich mit. Mit dem Erteilen des Vor-Tickets werden die erforderlichen Stellen über das Vorhaben informiert und die weiteren Arbeiten können gestartet werden.

Mit der Erteilung des Vor-Tickets setzt das SBFI das SECO und das BAFU über die bevorstehende Revision in Kenntnis. Diese kontaktieren rund einen Monat später die Trägerschaft zur Klärung von Fragen zum Jugendarbeitsschutz (Kapitel 2.7) und zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung (Kapitel 2.6).

Neben der Information verschiedener Bundesämter werden auch die SBBK und für die Planung der Umsetzungsarbeiten (Kapitel 3.6.1) das Zentrum für Berufsentwicklung des EHB über die Erteilung des Vor-Tickets in Kenntnis gesetzt.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/berufliche-grundbildung/handbuch-prozess-der-berufsentwicklung/3-prozess-der-berufsentwicklung/3-1-schritt-1---analyse-zur-entwicklung-einer-neuen-beruflichen-/3-1-2-5-jahres-ueberpruefung.html