Evaluation Berufsbildungsfonds

Das SBFI hat eine Bestandesaufnahme zur Bedeutung der allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds erstellen lassen.

Seit 2004 können branchenbezogene Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes – sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen – für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen der Branche Beiträge zur Finanzierung der Berufsbildung leisten müssen.
Ziel der Evaluation war die Frage der quantitativen und systemischen Bedeutung der allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds sowie deren Wirkungen.
Aus der Studie geht hervor, dass die allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds ein zielführendes Instrument zur Finanzierung der Berufsbildung bilden.

Das SBFI hat im Rahmen einer Studie die Wirkungen der allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds untersuchen lassen.

Hauptziel war die Evaluation der Frage, wie die aktuell verbindlich erklärten Berufsbildungsfonds dem Gesetzesauftrag gerecht werden. Die Wirkungsanalyse zeigt die Stärken und Schwächen der heutigen Regelung und des Vollzugs auf. Gemäss Studie besteht in einigen Bereichen noch Verbesserungspotential. Insgesamt kommt die Wirkungsanalyse aber zum Schluss, dass die allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds ein gutes Instrument zur Finanzierung der Berufsbildung sind.

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