Aufsichtsverfahren der anerkannten berufspädagogischen Bildungsgänge

Das Aufsichtsverfahren sichert die Qualität der Bildungsgänge. Anhand eines mehrstufigen Verfahrens beurteilt das SBFI unter Beizug von Expertinnen und Experten, ob die Bildungsgänge die Voraussetzungen erfüllen und eine qualitativ hochstehende Ausbildung gewährleisten können.

Verfahren

Jährliche statistische Angaben
Die Bildungsinstitutionen werden jährlich aufgefordert, statistische Angaben über durchgeführte Bildungsgänge, Anzahl teilgenommene Personen und abgegebene Diplome einzureichen. Die Bildungsinstitutionen haben eine Meldepflicht bei Änderungen der reglementarischen Grundlagen des Bildungsgangs.

Aufsichtsbesuche
In der Regel werden die einzelnen Bildungsgänge alle sechs Jahre besucht. Vorgängig zum Besuch der Institution ist eine ausführliche Berichterstattung fällig.
Die Institutionsbesuche werden von SBFI-externen Experten durchgeführt und sind von der verantwortlichen Person des SBFI begleitet. Die inhaltlichen Schwerpunkte werden je nach Auflagen und der eingereichten Dokumente festgelegt. Grundsätzlich gehören beim Aufsichtsbesuch Gespräche mit Studiengangsleitenden, mit Dozierenden und Studierenden sowie der Besuch eines Unterrichtsmoduls zum Standardprogramm.

Erneuerungen der Verfügungen
Aufgrund der Berichte des Expertenteams und der Stellungnahme der Institution entscheidet das SBFI über eine Erneuerung der Anerkennungsverfügung.

Kontakt

E-Mail Fachkontakt

T +41 58 462 96 57

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