Im Interesse der öffentlichen Gesundheit fördert der Bundesrat gestützt auf das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) die Qualität in folgenden Gesundheitsberufen:
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut
- Hebamme
- Ernährungsberaterin und Ernährungsberater
- Optometristin und Optometrist
- Osteopathin und Osteopath
Gesamtschweizerisch werden einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und Berufsausübung festgelegt. Die Ausbildungen werden mehrheitlich an Fachhochschulen angeboten.
Weiterführende Informationen sowie Medienunterlagen zum GesBG