Rechtliche Grundlagen

Mit der Teilrevision der Bundesverfassung von 1999 wurde dem Bund die Regelungskompetenz für sämtliche Berufsbildungsbereiche übertragen. Mit dem Berufsbildungsgesetz (BBG) von 2002 und der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (FHSG) 2005 wurden die Gesundheitsberufe auf Gesetzesstufe eidgenössisch geregelt.

In der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung arbeitet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eng mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt zusammen. Wie in allen anderen Bereichen sind die Ausbildungsmodalitäten durch das Bundesgesetz und die Verordnung über die Berufsbildung (BBG bzw. BBV) sowie die Bildungsverordnungen, Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen geregelt.

In Bezug auf den Tertiärbereich haben Volk und Stände 2006 neue Verfassungsbestimmungen zur Bildung gutgeheissen, die unter anderem eine einheitliche Steuerung des gesamten Hochschulbereichs vorsehen. Vor diesem Hintergrund wurde das Hochschulförderungs- und
-koordinationsgesetz (HFKG) erarbeitet.

Seitens Bund sah man für die Anforderungen an die Ausbildungen und die Berufsausübung im Gesundheitsbereich erhöhten Regelungsbedarf und erhöhte Qualitätsanforderungen. Deshalb hat der Bund das Medizinalberufe-, das Psychologieberufe- und das Gesundheitsberufegesetz erlassen. Darin hat er die Ausbildung und Berufsausübung für Medizinal-, Psychologie- und bestimmte Gesundheitsberufe geregelt. Für alle anderen Gesundheitsberufe regeln weiterhin die Kantone die Berufsausübung.

Berufsbildungsgesetz, BBG

Berufsbildungsverordnung, BBV

SBFI Berufsverzeichnis

Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG

Medizinalberufegesetz, MedBG

Psychologieberufegesetz, PsyG

Gesundheitsberufegesetz, GesBG

Dokumentation zum Gesundheitsberufegesetz

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/berufsbildungssteuerung-und--politik/projekte-und-initiativen/gesundheitsausbildungen/rechtliche-grundlagen.html