Bildungszusammenarbeit Bund – Kantone

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Bund und Kantone schaffen gemeinsam ein Bildungssystem, das durchlässig und von hoher Qualität ist sowie Mobilität erleichtert. So verlangt es die Bildungsverfassung. Gemeinsame Ziele, Vereinbarungen, Grundlagen und Entwicklungsarbeiten dienen der besseren Steuerung unseres Bildungssystems. Dazu zählen zum Beispiel die Kompetenzmessung von Jugendlichen (PISA), das Bildungsmonitoring Schweiz, die Fachagentur Educa für den digitalen Bildungsraum Schweiz  oder die Leistungen des Zentrums für die Mittelschule.

Die Bildungsverfassung von 2006 definiert die Eckwerte und legt fest, wie diese erreicht werden können. Sie verankert damit die allgemeine Koordinations- und Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen. Diesem Verfassungsauftrag kommen Bund und Kantone, vertreten durch das SBFI und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), seit Jahren durch eine enge und bewährte Zusammenarbeit nach. Dabei stützt sich die EDK auf das Schulkonkordat, während sich das SBFI neu auf das Bildungszusammenarbeitsgesetz (BiZG) berufen kann.
Dieses ist am 1. Februar 2017 in Kraft getreten.

Kontakt

SBFI, Barbara Montereale
Ressortleiterin
Bildungskooperation und
-forschung
T +41 58 466 79 34

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bildungsraum-schweiz/bildungszusammenarbeit-bund-kantone.html