Unter interinstitutioneller Zusammenarbeit (IIZ) ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen im Bereich der sozialen Sicherung und Bildung zu verstehen. Vorrangige Themen sind eine verbesserte Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsintegration (Arbeitsvermittlung und Eingliederungsmassnahmen), Ausbildungsintegration (Bildung vor Arbeitsmarkt) sowie der Früherkennung von gesundheitlichen Problemen im Hinblick auf die Verhinderung von arbeitsmarktlichen und sozialen Folgeproblemen.
Ziel der nationalen Struktur ist die Weiterentwicklung und aktive Mitgestaltung der IIZ. Die Schnittstellen zwischen den betroffenen Institutionen sollen vor dem Hintergrund der übergeordneten Ziele optimiert und vereinfacht werden. Dabei geht es erstens um die Regelung unklarer Zuständigkeiten und zweitens um die Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der verschiedenen Institutionen.
Die IIZ ist im operativen Bereich der kantonalen und kommunalen Umsetzungsstrukturen angesiedelt. Zudem wurde mit dem Einsetzungsbeschluss von 2010 und dessen Präzisierung von 2017 des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine nationale IIZ-Fachstelle geschaffen. Auf nationaler Ebene setzt sich die IIZ aus dem Steuerungsgremium (STG), dem Entwicklungs- und Koordinationsgremium (EKG) sowie der Fachstelle zusammen.
Informationen zur IIZ sind auf der nationalen Webseite verfügbar.