Bis zu zehn Prozent seiner Mittel für Berufsbildung setzt der Bund für die Förderung von Entwicklungsprojekten und die Unterstützung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse ein. Gesuche müssen einen klaren Zusammenhang zur Berufsbildung aufzeigen und Entwicklungsprojekte über das Potenzial für eine gesamtschweizerische Umsetzung verfügen. Die Verwendung der Mittel ist in Artikel 54 und 55 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) geregelt.

Beiträge für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung
Diese Projekte tragen zur Weiterentwicklung und zum Aufbau zukunftsgerichteter Strukturen in der Berufsbildung bei. Projekte werden nicht länger als vier Jahre unterstützt (Anschubfinanzierung). Von den Projektträgern wird eine Eigenleistung von 40% erwartet. Beispiele:
- Förderung von Pilotprojekten und Studien
- Massnahmen, um Trägerstrukturen für neue Berufe zu bilden
- Förderung der Qualitätsentwicklung
Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse
Der Bund kann Berufsbildungsprojekte unterstützen, die im öffentlichen Interesse liegen, aber ohne zusätzliche Unterstützung nicht finanziert werden können. Projekte werden höchstens während fünf Jahren unterstützt. Eine Verlängerung ist jedoch möglich, sofern ein Bedarf aufgezeigt werden kann. Von den Projektträgern wird eine Eigenleistung von 40% erwartet. Beispiele:
- Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann
- Berufliche Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen
- Erstellung von Lehrmitteln für sprachliche Minderheiten
- Massnahmen zur Verbesserung der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften
- Massnahmen zu Gunsten benachteiligter Regionen und Gruppen
- Massnahmen zur Integration Jugendlicher in die Berufsbildung
- Massnahmen zur Förderung des Verbleibs im Beruf und des Wiedereinstiegs
- Förderung anderer Qualifikationsverfahren
- Massnahmen zur Sicherung und Erweiterung des Lehrstellenangebots
Richtlinie Projektfinanzierung
Die Kriterien zur Unterstützung von Projekten sind in der Richtlinie festgehalten.
Aktuelle Förderschwerpunkte
Förderschwerpunkte werden für bildungspolitisch wichtige Themen geschaffen. Sie bestehen aus einem Paket von Massnahmen. Ziel ist es, ein Thema umfassend zu fördern.
- «Einfach besser!... am Arbeitsplatz»:
Förderung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz - Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene
- Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- und Weiterbildung