Ablauf Projektfinanzierung
Offerteinreichungspflicht ab 1. Januar 2026
Um einen angemessenen Wettbewerb sicherzustellen, sind für Beschaffungen der Gesuchsteller, die den Betrag von CHF 70‘000 übersteigen, Offerten von mindestens drei potenziellen Anbietern einzuholen. Die Offerten sind ab 1.1.2026 dem Gesuch beizulegen (vgl. Artikel 17 Absatz 4 Subventionsgesetz). Kantonale Regelungen hinsichtlich des Beschaffungswesens sind einzuhalten.
- Die Offerten sind dem SBFI mit der Gesuchseingabe zuzustellen.
- Liegen zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe nicht mindestens drei Offerten vor, werden die Kosten für die Beschaffung nicht an die Projektkosten angerechnet, welche die Grundlage für die Festlegung des Subventionsbetrags bilden. Die Möglichkeit zur Nachreichung von drei Offerten vor dem Entscheid des SBFI besteht.
- Das SBFI kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Offerteinreichungspflicht bewilligen.
- Projekte, die mit einer Pauschale finanziert werden, sind von der Offerteinreichungspflicht ausgenommen.
Weitere Informationen zur Budgetierung siehe Richtlinie (PDF, 321 kB, 01.01.2025) Kapitel «Budgetierung».
Vorabklärung (fakultativ)
Wer |
Was |
Zeitbedarf (Richtwert) |
Projektträger |
Projektskizze mit dem Online-Formular einreichen
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1 Monat |
SBFI |
Skizze einschätzen und Rückmeldung geben |
SBFI |
Klärungsgespräch durchführen (Auf Wunsch Projektträger) |
Folgende Projekte können ohne Vorabklärung eingereicht werden:
- Übersetzung von Lehrmitteln
- Durchführung von Berufsschauen
- Unterstützung von Lehrbetriebsverbünden
- Beantragung von Pauschalen für die Berufsentwicklung (Neuerarbeitung, periodische Überprüfung, Teil- oder Totalrevision, Einstufung NQR)
Gesuch einreichen
Wer |
Was |
Zeitbedarf (Richtwert) |
Projektträger |
Gesuchsformular mindestens zehn Wochen vor Projektbeginn einreichen inkl. Finanzformular |
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Gewisse Gesuche müssen von der Expertengruppe Projektförderung (vormals eidgenössische Berufsbildungskommission) behandelt werden. Dafür gelten folgende Eingabedaten:
Gesuch prüfen und über Projektunterstützung entscheiden
Wer |
Was |
Zeitbedarf (Richtwert) |
SBFI |
Gesuch prüfen
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1-2 Monate |
SBFI |
Bei Bedarf weitere Informationen einholen |
SBFI |
Über Projektunterstützung entscheiden |
SBFI |
Entscheid kommunizieren (Verfügung*) |
* Die Verfügungen werden mittels anerkannter Zustellplattform (IncaMail der Schweizerischen Post oder PrivaSphere AG) elektronisch übermittelt oder per Post zugestellt.
Mehr erfahren
Projekt durchführen
Wer |
Was |
Zeitbedarf (Richtwert) |
Projektträger |
Rechnung stellen
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SBFI |
Erste Tranche auszahlen |
2-3 Wochen |
Projektträger |
Projektauswertungsformular einreichen inkl. Finanzformular (Zwischenberichte) |
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SBFI |
Projektauswertungsformular beurteilen |
1 Monat |
Projektträger |
Rechnung stellen
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SBFI |
Tranche(n) auszahlen |
2-3 Wochen |
Projekt abschliessen
Wer |
Was |
Zeitbedarf (Richtwert) |
Projektträger |
Projektauswertungsformular einreichen inkl. Finanzformular (Schlussbericht)
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SBFI |
Schlussbericht beurteilen |
1-2 Monate |
Projektträger |
Rechnung stellen |
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SBFI |
Letzte Tranche auszahlen |
2-3 Wochen |