Berufspädagogische Bildungsgänge
Berufsbildungsverantwortliche sind in sehr verschiedenen Lernumgebungen tätig. Je nach Lernort, Ausbildungsinhalt und Funktion sind unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen wichtig.
Die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen richtet sich nach den Rahmenlehrplänen des SBFI. In diesen werden nur die Mindestanforderungen definiert. Sie bestehen aus den durchgängig zu erreichenden Abschlusskompetenzen (Standards) und tragen wesentlich zur Steuerung der Ausbildungsqualität bei.
Bildungsinstitutionen
Die Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortliche werden vom SBFI anerkannt und beaufsichtigt. Im Dokument anerkannte Bildungsgänge sind die anbietenden Bildungsinstitutionen mit eidg. Anerkennung aufgelistet. Interessierte an der Ausbildung können sich direkt an die Bildungsinstitutionen wenden.
Studienaufwand
Der zeitliche Aufwand variiert zwischen den berufspädagogischen Bildungsgängen:
Für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben definiert das Gesetz zwei (gleichwertige) Bildungsangebote:
- «Bildungsgänge für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben»
(100 Lernstunden)
- «Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben»
(ehemalige Lehrmeisterkurse, 40 Kursstunden)
Bildungsziele
Die Bildungsziele formulieren den berufspädagogischen Kern, welcher den unterschiedlichen Kategorien von Berufsbildungsverantwortlichen vermittelt werden soll. In Anlehnung an Art. 48 BBV wurden folgende Bildungsziele definiert:
- Bildungsziel 1: Den Umgang mit Lernenden und/oder Studierenden als Interaktionsprozess gestalten.
- Bildungsziel 2: Ausbildungs- und Lerneinheiten gemäss Bildungs- und Rahmenlehrplänen planen, durchführen und evaluieren.
- Bildungsziel 3: Lernende und/oder Studierende fördern, Lern- und Arbeitsergebnisse beurteilen.
- Bildungsziel 4: Das rechtliche, soziale und beraterische Umfeld der beruflichen Grundbildung erfassen und mit ihm interagieren.
- Bildungsziel 5:Die eigene Arbeit reflektieren und sich im Kollegium kooperativ einbringen.
Für den RLP für Lehrpersonen für Allgemeinbildung (ABU) gilt zusätzlich Folgendes:
- Bildungsziel 6: Die beiden Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» und «Gesellschaft» inhaltlich erfassen und berufsspezifisch situieren.