Berufspädagogische Bildungsgänge

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Berufsbildungsverantwortliche sind in sehr verschiedenen Lernumgebungen tätig. Je nach Lernort, Ausbildungsinhalt und Funktion sind unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen wichtig.

Die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen richtet sich nach den Rahmenlehrplänen des SBFI. In diesen werden nur die Mindestanforderungen definiert. Sie bestehen aus den durchgängig zu erreichenden Abschlusskompetenzen (Standards) und tragen wesentlich zur Steuerung der Ausbildungsqualität bei.

Bildungsinstitutionen

Die Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortliche werden vom SBFI anerkannt und beaufsichtigt. Im Dokument anerkannte Bildungsgänge sind die anbietenden Bildungsinstitutionen mit eidg. Anerkennung aufgelistet. Interessierte an der Ausbildung können sich direkt an die Bildungsinstitutionen wenden.

Studienaufwand

Der zeitliche Aufwand variiert zwischen den berufspädagogischen Bildungsgängen:

Für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben definiert das Gesetz zwei (gleichwertige) Bildungsangebote:

  • «Bildungsgänge für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben»
    (100 Lernstunden)
  • «Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben»
    (ehemalige Lehrmeisterkurse, 40 Kursstunden)

Bildungsziele

Folgende sieben Bildungsziele werden in den berufspädagogischen Bildungsgängen vermittelt (vgl. BBV Art. 48):

  1. Den Umgang mit Lernenden / Studierenden als Interaktionsprozess gestalten.
  2. Ausbildungs- / Unterrichtseinheiten situationsgerecht und mit Bezug auf die Berufspraxis der Lernenden / Studierenden planen, durchführen und überprüfen.
  3. Auswahl*, Beurteilung, und Förderung der Lernenden / Studierenden
  4. Das rechtliche, beraterische* und schulische / betriebliche / berufliche Umfeld erfassen, mit ihm und mit den gesetzlichen Vertretungen* umgehen.
  5. Die eigene Arbeit reflektieren und im Kollegium kooperativ einbringen*.
  6. Den Transfer von der Praxis in die Theorie und von der Theorie in die Praxis beherrschen.
  7. Die Inhalte des Lehrfaches theoretisch durchdringen und fachdidaktisch aufbereiten.

* Teilsätze betreffen nicht alle Ausbildungen von Berufsbildungsverantwortlichen.

Kontakt

E-Mail Fachkontakt
T +41 58 462 96 57

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