Berufspädagogische Bildungsgänge

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Berufsbildungsverantwortliche sind in sehr verschiedenen Lernumgebungen tätig. Je nach Lernort, Ausbildungsinhalt und Funktion sind unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen wichtig.

Die Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen richtet sich nach den Rahmenlehrplänen des SBFI. In diesen werden nur die Mindestanforderungen definiert. Sie bestehen aus den durchgängig zu erreichenden Abschlusskompetenzen (Standards) und tragen wesentlich zur Steuerung der Ausbildungsqualität bei.

Bildungsinstitutionen

Die Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortliche werden vom SBFI anerkannt und beaufsichtigt. Im Dokument anerkannte Bildungsgänge sind die anbietenden Bildungsinstitutionen mit eidg. Anerkennung aufgelistet. Interessierte an der Ausbildung können sich direkt an die Bildungsinstitutionen wenden.

Studienaufwand

Der zeitliche Aufwand variiert zwischen den berufspädagogischen Bildungsgängen:

Berufspädagogisches Profil   Lernstunden ECTS
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben   100 3
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten Nebenberuf 300 10
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten Hauptberuf 600 20
Lehrpersonen für Berufskunde Nebenberuf 300 10
Lehrpersonen für Berufskunde Hauptberuf 1800 60
Lehrpersonen für Allgemeinbildung   1800 60
Lehrpersonen für die Berufsmaturität mit Lehrbefähigung für Gymnasien 300 10
Lehrpersonen für die Berufsmaturität ohne Lehrbefähigung für Gymnasien 1800 60
Lehrpersonen für Sportunterricht mit Lehrbefähigung für den Sportunterricht für Gymnasien 300 10
Lehrpersonen für Sportunterricht ohne Lehrbefähigung für den Sportunterricht für Gymnasien 1800 60
Lehrpersonen an Höheren Fachschulen Nebenberuf 300 10
Lehrpersonen an Höheren Fachschulen Hauptberuf 1800 60

Für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben definiert das Gesetz zwei (gleichwertige) Bildungsangebote:

  • «Bildungsgänge für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben»
    (100 Lernstunden)
  • «Kurse für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben»
    (ehemalige Lehrmeisterkurse, 40 Kursstunden)

Bildungsziele

Die Bildungsziele formulieren den berufspädagogischen Kern, welcher den unterschiedlichen Kategorien von Berufsbildungsverantwortlichen vermittelt werden soll. In Anlehnung an Art. 48 BBV wurden folgende Bildungsziele definiert:

  • Bildungsziel 1: Den Umgang mit Lernenden und/oder Studierenden als Interaktionsprozess gestalten.
  • Bildungsziel 2: Ausbildungs- und Lerneinheiten gemäss Bildungs- und Rahmenlehrplänen planen, durchführen und evaluieren.
  • Bildungsziel 3: Lernende und/oder Studierende fördern, Lern- und Arbeitsergebnisse beurteilen.
  • Bildungsziel 4: Das rechtliche, soziale und beraterische Umfeld der beruflichen Grundbildung erfassen und mit ihm interagieren.
  • Bildungsziel 5:Die eigene Arbeit reflektieren und sich im Kollegium kooperativ einbringen.

Für den RLP für Lehrpersonen für Allgemeinbildung (ABU) gilt zusätzlich Folgendes:

  • Bildungsziel 6: Die beiden Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» und «Gesellschaft» inhaltlich erfassen und berufsspezifisch situieren.

Kontakt

E-Mail Fachkontakt
T +41 58 462 96 57

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