Das SBFI ist zuständig für die Anerkennung von Bildungsgängen für Berufsbildungsverantwortliche.
Verfahren
Dossier einreichen
Bildungsinstitutionen reichen ein Dossier gemäss den Merkblättern ein.
Das Dossier für die Anerkennung des Bildungsganges muss mindestens vier Monate vor Beginn des Bildungsganges beim SBFI eingereicht werden.
Bestätigung des SBFI
Das SBFI bestätigt den Erhalt des vollständigen Dossiers. Diese Bestätigung berechtigt die Bildungsinstitution dazu, gegenüber den Teilnehmenden des Bildungsganges den Hinweis «im Anerkennungsverfahren» zu verwenden.
Prüfungsverfahren
Das SBFI ist für die Prüfung des Bildungsganges verantwortlich. Die Prüfung wird von Expertinnen und Experten durchgeführt. Neben der Dossierprüfung werden Besuche vor Ort durchgeführt.
Das Prüfungsverfahren ist entwicklungsoffen konzipiert. Dadurch können noch während des Anerkennungsverfahrens allfällige Mängel behoben werden.
Kommt die Expertengruppe zum Schluss, dass der Bildungsgang den gesetzlichen Vorgaben entspricht, stellt letztere einen Antrag zur Anerkennung ans SBFI.
Zeitlicher Rahmen
Für die Prüfung der Planung, Konzeption und Vorbereitung des Bildungsganges muss mit einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Monaten gerechnet werden. Die Prüfung der nachfolgenden Teile passt sich den jeweiligen Bildungsangeboten an. Die Anerkennung wird frühestens nach Abschluss des geprüften Studiengangs ausgesprochen.
Entscheid
Aufgrund der Berichte des Expertenteams und der Stellungnahme der Institution wird ein Antrag an das SBFI gestellt.
Der Entscheid wird den Gesuchstellern mitgeteilt. Das SBFI informiert auf seiner Webseite über die Anerkennung.