Finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Berufsabschluss für Erwachsene

Der Bund unterstützt die Entwicklung der Rahmenbedingungen für den Berufsabschluss für Erwachsene mit verschiedenen Förderinstrumenten.

Pauschale für die Entwicklung eines anderen Qualifikationsverfahrens 

Erwachsene haben andere Bedürfnisse als Jugendliche. Das Berufsbildungsgesetz sieht deshalb vor, dass neben dem ordentlichen Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung so genannte andere Qualifikationsverfahren definiert werden können. Typische Beispiele für andere Qualifikationsverfahren sind das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen oder das Qualifikationsverfahren mit aufgeteilter Prüfung.

Die Trägerschaften der beruflichen Grundbildung sind für die Entwicklung solcher anderer Qualifikationsverfahren zuständig, das SBFI für deren Anerkennung.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation unterstützt die Trägerschaften der beruflichen Grundbildung bei der Entwicklung von anderen Qualifikationsverfahren mit einer Pauschale von CHF 10'000.-.

Pauschale für die Erstellung von Empfehlungen zur Anrechnung von Bildungsleistungen 

Wer bereits vor Beginn einer beruflichen Grundbildung über bestimmte berufsspezifische Handlungskompetenzen oder über eine genügende Allgemeinbildung verfügt, soll von den entsprechenden Ausbildungs- oder Prüfungsteilen dispensiert werden oder eine verkürzte Ausbildung absolvieren können. So sieht es das Berufsbildungsgesetz vor. 

Für die Anrechnungsentscheide sind die Kantone zuständig. Gemäss Art. 4 der Berufsbildungsverordnung haben die Trägerschaften der beruflichen Grundbildungen die Kantone dabei zu unterstützen.

Um schweizweit eine gewisse Standardisierung der Anrechnung von einschlägigen Aus- und Weiterbildungen zu erreichen, sind die Kantone auf Empfehlungen der nationalen Trägerschaft der jeweiligen beruflichen Grundbildung angewiesen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation unterstützt deshalb die Trägerschaften bei der Erstellung von Anrechnungsempfehlungen für die berufliche Grundbildung mit einer Pauschale von CHF 3'000.-.

Beiträge an Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Berufsabschluss für Erwachsene

Gestützt auf die Artikel 54 und 55 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG) kann das SBFI Projekte bzw. besondere Leistungen im öffentlichen Interesse mit Finanzhilfen unterstützen. Die Richtlinie über die Gewährung von Bundesbeiträgen (PDF, 666 kB, 01.01.2025) schreibt einen Kriterienkatalog vor, den die Projekte erfüllen müssen, um unterstützt zu werden. Unter anderem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Projekt ist bedarfsgerecht ausgestaltet, die Ziele sind messbar und realistisch.
  • Das Projekt ist zweckmässig organisiert und bezieht die relevanten Partner ein.
  • Massnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen, sind mit dem Kanton zu koordinieren.
  • Das Projekt ist nachhaltig und wird nach der Anschubfinanzierung durch den Bund eigenständig weitergeführt.
  • Die Kosten sind angemessen und sinnvoll eingesetzt.

  • Ablauf Projektfinanzierung 
  • Kontakt: projektfoerderungbb@sbfi.admin.ch
https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bb-steuerung/projekte-und-initiativen/berufsabschluss-fuer-erwachsene/finanzielle_unterstuetzung_berufsabschluss_erwachsene.html