Die berufliche Grundbildung kann auch durch sog. andere Qualifikationsverfahren abgeschlossen werden. Im Qualifikationsverfahren mit aufgeteilter Prüfung können Erwachsene zeitlich flexibel verschiedene Prüfungen ablegen, welche zusammen gleichwertig zur Abschlussprüfung sind.
Das Qualifikationsverfahren mit aufgeteilter Prüfung ist ein sog. anderes Qualifikationsverfahren. Die Überprüfung der Handlungskompetenzen einer beruflichen Grundbildung wird dabei auf mehrere Prüfungen verteilt. Diese können zum Beispiel im Zusammenhang mit einer modularen Bildung am Schluss der jeweiligen Module durchgeführt werden. Dazu müssen spezifische Bestehensregeln definiert werden. Erfüllt die Kandidatin oder der Kandidat diese, wird das eidg. Fähigkeitszeugnis oder das eidg. Berufsattest ausgestellt.
Die aufgeteilte Prüfung steht in denjenigen Berufen offen, in denen die Trägerschaft entsprechende Regelung und Ausführungsbestimmungen erstellt hat, die das SBFI anerkannt hat.