Validierung von Bildungsleistungen

Die berufliche Grundbildung kann auch durch eine nicht formalisierte Bildung erworben werden; diese wird durch ein Qualifikationsverfahren abgeschlossen. Im Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen belegen Erwachsene ihre Kompetenzen, ohne die Abschlussprüfung der jeweiligen beruflichen Grundbildung zu absolvieren.

Das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen ist ein sogenanntes anderes Qualifikationsverfahren. Anhand der in einem Dossier dokumentierten Bildungsleistungen belegen die Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie die in der entsprechenden beruflichen Grundbildung geforderten Handlungskompetenzen und die Anforderungen der Allgemeinbildung erfüllen. Sie belegen damit, dass sie die berufliche Grundbildung ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben haben (Art. 17 Abs. 5 BBG). Das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen beginnt mit dem Einreichen des Dossiers und endet mit der Rückmeldung der Prüfungsbehörde. Wenn das Qualifikationsverfahren bestanden wird, erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten das eidgenössische Fähigkeitszeugnis.

Die Validierung von Bildungsleistungen steht in denjenigen Berufen offen, in denen die Trägerschaft entsprechende Regelungen und Ausführungsbestimmungen erstellt hat, die das SBFI anerkannt hat. Die Kantone führen die Vorbereitung und das Qualifikationsverfahren gemäss einem definierten Prozess durch.

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