Umsetzung Pflegeinitiative

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Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen. Die Federführung dazu ist dem EDI (BAG) übertragen. Das SBFI ist eng einbezogen.

Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung und der Bedarf steigt aufgrund der demografischen Alterung der Gesellschaft laufend. Parallel dazu hat sich der Fachkräftemangel in der Pflege in den letzten Jahren verschärft und dadurch auch die Abhängigkeit der Schweiz von ausländischem Pflegepersonal erhöht. Damit die Qualität der Pflege erhalten bleibt und alle Menschen Zugang zu einer guten Pflege haben, müssen mehr Pflegende ausgebildet und die Berufsverweildauer verlängert werden.

Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen mit einem Ja-Anteil von 61 Prozent angenommen. Artikel 117b Bundesverfassung verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern. Der Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität soll für alle Menschen garantiert sein. Bund und Kantone sollen sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Zudem sollen Pflegende entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen arbeiten können, damit diese zu einer hohen Pflegequalität beitragen.

Die Übergangsbestimmung Artikel 197 Ziffer 13 BV verlangt Bundesregelungen zu den Arbeitsbedingungen, zur Abgeltung, zur beruflichen Entwicklung und zur Abrechnung.

Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 beschlossen, dass die Pflegeinitiative in zwei Etappen umgesetzt werden soll.

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In der ersten und zweiten Etappe sind umfassende Massnahmenpakete vorgesehen (türkis). Die Bildung spielt in beiden Etappen eine wichtige Rolle. Für die Bildungsmassnahmen sind neben dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (dunkelblau) auch das Bundesamt für Gesundheit BAG (grau) zuständig.

Die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Massnahmen der Kantone ist auf acht Jahre befristet. Sie dauert voraussichtlich von Mitte 2024 bis Mitte 2032.

1. Etappe: Ausbildungsoffensive

Die 1. Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative verfolgt zwei zentrale Ziele: eine breite Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit, bestimmte Pflegeleistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen zu können. Zudem soll die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung gefördert werden. Grundlage dafür ist das verabschiedete Bundesgesetz des Parlaments.

Das SBFI ist in der ersten Etappe für zwei Massnahmen verantwortlich:

Beiträge an die Erhöhung der Abschlüsse an höheren Fachschulen

Die Kantone fördern die Erhöhung der Abschlüsse an höheren Fachschulen finanziell. Das SBFI beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten der Kantone. Seitens des SBFI stehen während acht Jahren 45 Millionen dafür zur Verfügung.

Stand der Arbeiten: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 beschlossen, die gesetzlichen Grundlagen auf den 1. Juli 2024 in Kraft zu setzen.

Bundesbeiträge beantragen

Bundesbeiträge werden ausschliesslich an die Kantone ausbezahlt. Sind mehrere kantonale Stellen involviert, bestimmt der Kanton eine Ansprechstelle.

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Bundesbeiträge können mit dem Entwurf der Leistungsvereinbarung beantragt werden. Die Wegleitung erklärt alle auszufüllenden Felder. Es sind keine weiteren Gesuchsformulare notwendig. 

Der Entwurf der Leistungsvereinbarung kann ab dem 1. Juli 2024 eingereicht werden. Es gibt keine Einreichefrist. Die Kantone entscheiden aufgrund der getroffenen oder geplanten Massnahmen oder Projekte, wann sie einreichen und wie lange die Leistungsvereinbarung dauern soll. Es ist auch möglich, mehrere Leistungsvereinbarungen nacheinander einzureichen.

Jedem Kanton steht über die achtjährige Laufzeit 2024-2032 der Ausbildungsoffensive ein Budget zur Verfügung, welches aufgrund des Nachwuchsbedarfs an Personen mit Abschluss einer höheren Fachschule berechnet wurde.

Die Leistungsvereinbarung bitte elektronisch einreichen an: projektfoerderungbb@sbfi.admin.ch

Weitere Informationen finden Sie in der Wegleitung. Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:

Vorlagen für die Berichterstattung folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Beiträge zur Erhöhung der Anzahl Abschlüsse an Fachhochschulen

Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) unterstützt die Pflegeinitiative und hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl Bachelorabschlüsse  in Pflege an den Fachhochschulen (FH) durch geeignete Massnahmen bedarfsgerecht zu erhöhen. Er plant zu diesem Zweck ein Sonderprogramm, um die Anzahl der Bachelorabschlüsse in Pflege nachhaltig zu erhöhen. Die Rechtsgrundlage und der Finanzierungsmechanismus dieses Sonderprogramms bilden die projektgebundenen Beiträge gemäss HFKG (Art. 59-61, SR 414.20).

Das Sonderprogramm dauert insgesamt acht Jahre und beläuft sich auf maximal 25 Millionen Franken. Der Hochschulrat hat swissuniversities, die Rektorenkonferenz der Hochschulen der Schweiz, mit der Ausarbeitung des Sonderprogramms beauftragt. An den Fachhochschulen startet mit dem Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen für die erste Etappe der Umsetzung der Initiative im Jahr 2024 ein erstes Massnahmenpaket mit dem Ziel, die Nachfrage nach einem Studium des Bachelorstudiengangs  FH in Pflege zu erhöhen. Das zweite Massnahmenpaket, das speziell auf die Erhöhung der Anzahl Bachelorabschlüsse in Pflege ausgerichtet ist, beginnt ab 2025 an den Fachhochschulen.

2. Etappe: Berufliche Entwicklung 

Mit der 2. Etappe werden die weiteren Forderungen der Pflegeinitiative umgesetzt. Im Zentrum der 2. Etappe stehen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung in der Pflege und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen.

Förderschwerpunkt Wiedereinstieg Langzeitpflege

Das SBFI unterstützt kantonale Kurse für den Wiedereinstieg in die Pflege. Den Wiedereinsteigenden soll ermöglicht werden, ein entsprechendes Kursangebot zu vergünstigten Konditionen zu besuchen. Das SBFI und die Kantone beteiligen sich je zur Hälfte an den Kurskosten.

Rechtliche Grundlagen für die Gesundheitsberufe

In der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung arbeitet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eng mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt zusammen. Wie in allen anderen Bereichen sind die Ausbildungsmodalitäten durch das Bundesgesetz und die Verordnung über die Berufsbildung (BBG bzw. BBV) sowie die Bildungsverordnungen, Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen geregelt.

Das Hochschulförderungs- und-koordinationsgesetz (HFKG) ist die gesetzliche Grundlage für die Hochschulbildung.

Seitens Bund sah man für die Anforderungen an die Ausbildungen und die Berufsausübung im Gesundheitsbereich erhöhten Regelungsbedarf und erhöhte Qualitätsanforderungen. Deshalb hat der Bund das Medizinalberufe-, das Psychologieberufe- und das Gesundheitsberufegesetz erlassen. Darin hat er die Ausbildung und Berufsausübung für Medizinal-, Psychologie- und bestimmte Gesundheitsberufe geregelt. Für alle anderen Gesundheitsberufe regeln weiterhin die Kantone die Berufsausübung.

Zahlen

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Quelle: BFS

Kontakt

SBFI, Céline Hertner 
Wissenschaftliche Beraterin
Ressort Bildungsrecht
+41 58 480 38 05

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bb-steuerung/projekte-und-initiativen/pflegeinitiative.html