Umsetzung Pflegeinitiative

pflegeinitiative

Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Initiative in zwei Etappen umzusetzen. Die Federführung dazu ist dem EDI (BAG) übertragen. Das SBFI ist eng einbezogen.

Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung und der Bedarf steigt aufgrund der demografischen Alterung der Gesellschaft laufend. Parallel dazu hat sich der Fachkräftemangel in der Pflege in den letzten Jahren verschärft und dadurch auch die Abhängigkeit der Schweiz von ausländischem Pflegepersonal erhöht. Damit die Qualität der Pflege erhalten bleibt und alle Menschen Zugang zu einer guten Pflege haben, müssen mehr Pflegende ausgebildet und die Berufsverweildauer verlängert werden.

Am 28. November 2021 wurde die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» von Volk und Ständen mit einem Ja-Anteil von 61 Prozent angenommen. Artikel 117b Bundesverfassung verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern. Der Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität soll für alle Menschen garantiert sein. Bund und Kantone sollen sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Zudem sollen Pflegende entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen arbeiten können, damit diese zu einer hohen Pflegequalität beitragen.

Die Übergangsbestimmung Artikel 197 Ziffer 13 BV verlangt Bundesregelungen zu den Arbeitsbedingungen, zur Abgeltung, zur beruflichen Entwicklung und zur Abrechnung.

Der Bundesrat hat am 12. Januar 2022 beschlossen, dass die Pflegeinitiative in zwei Etappen umgesetzt werden soll.

pflegeinitiative_organisation_de

In der ersten und zweiten Etappe sind umfassende Massnahmenpakete vorgesehen (türkis). Die Bildung spielt in beiden Etappen eine wichtige Rolle. Für die Bildungsmassnahmen sind neben dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (dunkelblau) auch das Bundesamt für Gesundheit BAG (grau) zuständig.

Die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Massnahmen der Kantone ist auf acht Jahre befristet. Sie dauert voraussichtlich von Mitte 2024 bis Mitte 2032.

1. Etappe: Ausbildungsoffensive

Die 1. Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative verfolgt zwei zentrale Ziele: eine breite Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit, bestimmte Pflegeleistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen zu können. Zudem soll die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung gefördert werden. Grundlage dafür ist das verabschiedete Bundesgesetz des Parlaments.

Das SBFI ist in der ersten Etappe für zwei Massnahmen verantwortlich:

Beiträge an die Erhöhung der Abschlüsse an höheren Fachschulen

Die Kantone fördern die Erhöhung der Abschlüsse an höheren Fachschulen finanziell. Das SBFI beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten der Kantone. Seitens des SBFI stehen während acht Jahren 45 Millionen dafür zur Verfügung.

Stand der Arbeiten: Die Vernehmlassung der Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege ist abgeschlossen. Aktuell läuft deren Auswertung. Ziel ist es die gesetzlichen Grundlagen Mitte 2024 in Kraft zu setzen

Beiträge an die Erhöhung der Abschlüsse an Fachhochschulen

Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) unterstützt die Pflegeinitiative und verfolgt das Ziel, die Anzahl Bachelorabschlüsse in Pflege der Fachhochschulen (FH) mit geeigneten Mitteln und bedarfsgerecht zu erhöhen. Zur nachhaltigen Steigerung der Anzahl Bachelorabschlüsse in Pflege plant er ein Sonderprogramm. Rechtlich stützt sich die Finanzierung dieses Sonderprogramms auf die projektgebundenen Beiträge gemäss HFKG (SR 414.20, Art. 59‒61). Das Sonderprogramm dauert insgesamt acht Jahre und beläuft sich auf 25 Millionen Franken. Der Hochschulrat hat die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen swissuniversities mit der Erarbeitung des betreffenden Sonderprogramms beauftragt. Das Programm soll 2024 anlaufen.

2. Etappe: Berufliche Entwicklung 

Mit der 2. Etappe werden die weiteren Forderungen der Pflegeinitiative umgesetzt. Im Zentrum der 2. Etappe stehen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung in der Pflege und die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen.

Förderschwerpunkt Wiedereinstieg Langzeitpflege

Das SBFI unterstützt kantonale Kurse für den Wiedereinstieg in die Pflege. Den Wiedereinsteigenden soll ermöglicht werden, ein entsprechendes Kursangebot zu vergünstigten Konditionen zu besuchen. Das SBFI und die Kantone beteiligen sich je zur Hälfte an den Kurskosten.

Rechtliche Grundlagen für die Gesundheitsberufe

In der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung arbeitet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eng mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt zusammen. Wie in allen anderen Bereichen sind die Ausbildungsmodalitäten durch das Bundesgesetz und die Verordnung über die Berufsbildung (BBG bzw. BBV) sowie die Bildungsverordnungen, Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen geregelt.

Das Hochschulförderungs- und-koordinationsgesetz (HFKG) ist die gesetzliche Grundlage für die Hochschulbildung.

Seitens Bund sah man für die Anforderungen an die Ausbildungen und die Berufsausübung im Gesundheitsbereich erhöhten Regelungsbedarf und erhöhte Qualitätsanforderungen. Deshalb hat der Bund das Medizinalberufe-, das Psychologieberufe- und das Gesundheitsberufegesetz erlassen. Darin hat er die Ausbildung und Berufsausübung für Medizinal-, Psychologie- und bestimmte Gesundheitsberufe geregelt. Für alle anderen Gesundheitsberufe regeln weiterhin die Kantone die Berufsausübung.

Zahlen

pflegeinitiative_zahlen_de
Quelle: BFS

Kontakt

SBFI, Céline Hertner 
Wissenschaftliche Beraterin
Ressort Bildungsrecht
+41 58 480 38 05

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bb-steuerung/projekte-und-initiativen/pflegeinitiative.html