Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die in den entsprechenden Bildungsverordnungen festgelegten Handlungskompetenzen verfügt. Die beruflichen Qualifikationen werden nachgewiesen durch eine Gesamtprüfung, eine Verbindung von Teilprüfungen oder andere vom SBFI anerkannte Qualifikationsverfahren. Das wichtigste Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung am Ende der beruflichen Grundbildung.
2.5.1 Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet gegen Ende der beruflichen Grundbildung statt.
Die Abschlussprüfung findet gegen Ende der beruflichen Grundbildung statt. Mit ihr wird festgestellt, ob die lernende Person über die in der Bildungsverordnung festgelegten Handlungskompetenzen verfügt. Wer das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung erfolgreich durchlaufen hat, erhält das EBA oder das EFZ.
Zur Abschlussprüfung werden auch erwachsene Personen zugelassen.
Zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden auch erwachsene Personen zugelassen, die die geforderten Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs erworben haben. Sie müssen über mindestens fünf Jahre allgemeine Berufserfahrung (Art. 32 BBV) und, je nach Bildungsverordnung, über berufliche Praxis im entsprechenden Beruf verfügen.
2.5.2 Andere Qualifikationsverfahren
Andere Qualifikationsverfahren müssen vom SBFI anerkannt werden.
Abschlüsse der beruflichen Grundbildung können auch durch ein anderes gleichwertiges Qualifikationsverfahren erworben werden. Diese sogenannten «anderen Qualifikationsverfahren» (z.B. Validierung von Bildungsleistungen) müssen vom SBFI anerkannt sein.