3.6 Schritt 6: Umsetzung

Ziel dieses Schrittes ist die Umsetzung der Bildungserlasse und die laufende Überprüfung und Entwicklung einer beruflichen Grundbildung im Rahmen der Arbeiten der Kommission B&Q.

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3.6.1 Umsetzungsarbeiten

Das SBFI empfiehlt, frühzeitig mit den Umsetzungsarbeiten zu beginnen, damit die Umsetzung in den Kantonen einheitlich durchgeführt werden kann. Dazu erstellt die Trägerschaft bei Bedarf Umsetzungsdokumente (Kapitel 2.4.2). Sie konkretisiert darin, wie eine berufliche Grundbildung organisiert werden soll. Die Kommission B&Q nimmt zu den jeweiligen Umsetzungsdokumenten Stellung und die Trägerschaft erlässt sie.

Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren sind durch die Trägerschaft zu erstellen. Das SBFI stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung. Je nach Bedarf erstellt die Trägerschaft zusätzliche Umsetzungsdokumente wie:

  • Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe,
  • Lehrplan für die Berufsfachschulen,
  • Ausbildungsprogramm für die überbetrieblichen Kurse und
  • weitere Umsetzungsdokumente wie Lehrmittel oder die Grundlagen für die Qualifikationsverfahren.

Das Zentrum für Berufsentwicklung des EHB unterstützt im Auftrag des Bundes die Trägerschaft und die Kantone bei der Erarbeitung der Umsetzungsdokumente und der Umsetzung von neuen Bildungsverordnungen und Bildungsplänen. Es berät die Verantwortlichen der Trägerschaft und der Kantone und die Berufsbildungsverantwortlichen der drei Lernorte in allen Phasen der Umsetzung: Planung, Organisation, Moderation und Evaluation des Gesamtprozesses oder einzelner Abschnitte; Information der Verbundpartner, Konzeption von Schulungs-, Ausbildungs- und Qualifikationsinstrumenten. Das Grundangebot des EHB hinsichtlich Beratung ist über die strategischen Ziele des Bundes finanziert und für die Verbundpartner unentgeltlich. Es steht der Trägerschaft frei, bei den Umsetzungsarbeiten weiterhin und auf eigene Kosten mit der berufspädagogischen Begleitung zusammenzuarbeiten, mit der sie auch das Qualifikationsprofil und den Bildungsplan erarbeitet hat.

Als Grundlage für die Umsetzungsarbeiten dient das Informations- und Ausbildungskonzept (Kapitel 3.3.7). Bei der Umsetzung des Konzeptes arbeiten die von der Trägerschaft Beauftragten mit den kantonalen Ämtern/Dienststellen für Berufsbildung zusammen. In der Information und Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen werden die Bildungserlasse und die Umsetzungsdokumente eingeführt.


3.6.2 Einstufung in den Nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung

Um den Wert des Abschlusses auch international sichtbar zu machen und den Absolventinnen und Absolventen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, ist nach einer Revision zu überprüfen, ob die Einstufung in den Nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR BB) immer noch stimmt und die Zeugniserläuterungen aktuell sind.


3.6.3 Laufende Arbeiten der Kommission B&Q

In jeder Bildungsverordnung sind im Abschnitt «Qualitätsentwicklung und Organisation» die verbundpartnerschaftliche Zusammensetzung und die Aufgaben der Kommission B&Q für die jeweilige berufliche Grundbildung festgelegt.

Die Kommission B&Q überprüft die Bildungsverordnung und den Bildungsplan alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen. Der Start der 5-Jahres-Überprüfung richtet sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen beruflichen Grundbildung und der Trägerschaft und kann in Absprache mit den Verbundpartnern zeitlich flexibel gestaltet werden. Eine der daraus abgeleiteten Massnahmen kann die Weiterentwicklung des Berufs sein. Die entsprechenden Prozesse sind in der Orientierungshilfe B&Q beschrieben.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/berufliche-grundbildung/handbuch-prozess-der-berufsentwicklung/3-prozess-der-berufsentwicklung/3-6-schritt-6--umsetzung.html