Das SBFI hat eine Bestandesaufnahme zur Bedeutung der allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds erstellen lassen.
Seit 2004 können branchenbezogene Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes – sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen – für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dies bedeutet, dass alle Unternehmen der Branche Beiträge zur Finanzierung der Berufsbildung leisten müssen.
Ziel der Evaluation war die Frage der quantitativen und systemischen Bedeutung der allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds sowie deren Wirkungen.
Aus der Studie geht hervor, dass die allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds ein zielführendes Instrument zur Finanzierung der Berufsbildung bilden.