Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung

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In den beruflichen Grundbildungen kommt der Allgemeinbildung eine entscheidende Rolle zu. Sie vermittelt den Lernenden die notwendigen Kompetenzen, um sich besser in die Gesellschaft zu integrieren. Ausserdem hilft sie ihnen, Zugang zur Arbeitswelt zu finden und sich darin beständig weiterzuentwickeln.

Die Allgemeinbildung ist in allen beruflichen Grundbildungen obligatorisch. Sie wird mit einer Note bewertet, die zu einem Anteil von mindestens 20 Prozent in das Qualifikationsverfahren zum Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder des eidgenössischen Berufsattests (EBA) einfliesst.

Die Allgemeinbildung ist in der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geregelt. Ein Rahmenlehrplan orientiert über Ziele und Absichten des allgemeinbildenden Unterrichts. Er richtet sich an die Kantone, die Berufsfachschulen und die Lehrpersonen, die darauf aufbauend Schullehrpläne entwickeln.

Die Allgemeinbildung knüpft an die obligatorische Schule an. Sie bezieht die Erfahrungen der Lernenden ein, um ihre persönlichen und beruflichen Kompetenzen zu stärken. Der Unterricht umfasst die zwei Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» sowie «Gesellschaft».

Das Projekt Allgemeinbildung 2030

Die neue Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung und den diesbezüglichen Rahmenlehrplan wurden im Rahmen des Projektes «Allgemeinbildung 2030» revidiert. Sie treten am 1.1.2026 in Kraft. Die Verbundpartner haben sich als Ziel gesetzt, die Allgemeinbildung in allen beruflichen Grundbildungen zu stärken, insbesondere durch eine konsequente Kompetenzförderung sowie schweizweit harmonisierte Umsetzungsregeln. Die Reform trägt dem Wandel in den Kompetenzanforderungen Rechnung, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Chancengerechtigkeit. Zudem wird – im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätssicherung – das SBFI verpflichtet die Verordnung und den Rahmenlehrplan unter Einbezug der Verbundpartner mindestens alle sieben Jahre zu überprüfen.

Die Ziele der Revision, die wichtigsten Neuerungen der revidierten Verordnung und des revidierten Rahmenlehrplans sowie Antworten zu den FAQ in diesem Zusammenhang sind hier aufgelistet: Informationen zum Projekt Allgemeinbildung 2030

Kontakt

SBFI, Odile Fahmy
T +41 58 483 90 47

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bgb/allgemeinbildung.html