Die Allgemeinbildung als wichtiges Fundament der beruflichen Grundbildung
In den beruflichen Grundbildungen kommt der Allgemeinbildung eine entscheidende Rolle zu. Sie vermittelt den Lernenden die notwendigen Kompetenzen, um sich besser in die Gesellschaft zu integrieren. Ausserdem hilft sie ihnen, Zugang zur Arbeitswelt zu finden und sich darin beständig weiterzuentwickeln.
Die Allgemeinbildung ist in allen beruflichen Grundbildungen obligatorisch. Sie wird mit einer Note bewertet, die zu einem Anteil von mindestens 20 Prozent in das Qualifikationsverfahren zum Erwerb des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder des eidgenössischen Berufsattests (EBA) einfliesst.
Die Allgemeinbildung ist in der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geregelt. Ein Rahmenlehrplan orientiert über Ziele und Absichten des allgemeinbildenden Unterrichts. Er richtet sich an die Kantone, die Berufsfachschulen und die Lehrpersonen, die darauf aufbauend Schullehrpläne entwickeln.
Die Allgemeinbildung knüpft an die obligatorische Schule an. Sie bezieht die Erfahrungen der Lernenden ein, um ihre persönlichen und beruflichen Kompetenzen zu stärken. Der Unterricht umfasst die zwei Lernbereiche «Sprache und Kommunikation» sowie «Gesellschaft».
Links & Dokumentation
- Verordnung des SBFI vom 9. April 2025 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
- Erläuterungen zur Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
- Rahmenlehrplan vom 9. April 2025 für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
Weiterführende Dokumentation
- Nationales Handbuch zur Erarbeitung von Schullehrplänen für den allgemeinbildenden Unterricht
- Informationen zum Projekt Allgemeinbildung 2030