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Anhörungen zu Verordnungen der beruflichen Grundbildung

Wird eine neue Verordnung über die berufliche Grundbildung oder ein anderes Referenzdokument wie ein Handbuch oder ein Leitfaden erarbeitet, kommt es zu einer Anhörung. Damit können die interessierten Kreise zum vorgeschlagenen Inhalt Stellung nehmen. Gestützt auf ihre Rückmeldungen bereinigt das SBFI anschliessend die Texte. Weiter unten finden Sie eine Zusammenstellung der laufenden und der abgeschlossenen Anhörungen.

Das SBFI informiert in einem Kreisschreiben über jede neue Anhörung. In diesem Schreiben sind der Gegenstand der zur Anhörung unterbreiteten Vorlage und die Dauer der Anhörung angegeben. Je nach Relevanz des Dokuments beträgt die Anhörungsfrist zwischen einem und drei Monaten.

Laufende Anhörungen

Abgeschlossene Anhörungen

Die Frist für Rückmeldungen zu den nachfolgenden Unterlagen ist abgelaufen. Die Dokumente können jedoch auch nach Abschluss der Anhörung noch Änderungen erfahren. Die Verordnungen der beruflichen Grundbildung sind vorerst noch hier einsehbar, bevor sie im Berufsverzeichnis in der endgültigen Form publiziert werden.

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI