Anhörungen zu Verordnungen der beruflichen Grundbildung
Wird eine neue Verordnung über die berufliche Grundbildung oder ein anderes Referenzdokument wie ein Handbuch oder ein Leitfaden erarbeitet, kommt es zu einer Anhörung. Damit können die interessierten Kreise zum vorgeschlagenen Inhalt Stellung nehmen. Gestützt auf ihre Rückmeldungen bereinigt das SBFI anschliessend die Texte. Weiter unten finden Sie eine Zusammenstellung der laufenden und der abgeschlossenen Anhörungen.
Das SBFI informiert in einem Kreisschreiben über jede neue Anhörung. In diesem Schreiben sind der Gegenstand der zur Anhörung unterbreiteten Vorlage und die Dauer der Anhörung angegeben. Je nach Relevanz des Dokuments beträgt die Anhörungsfrist zwischen einem und drei Monaten.
Laufende Anhörungen
Fachfrau Gesundheit EFZ / Fachmann Gesundheit EFZ
Malerin EFZ / Maler EFZ
Malerpraktikerin EBA / Malerpraktiker EBA
Gipserin-Trockenbauerin EFZ / Gipser-Trockenbauer EFZ
Gipserpraktikerin EBA / Gipserpraktiker EBA
Agrarpraktikerin EBA/Agrarpraktiker EBA
Plattenlegerpraktikerin EBA / Plattenlegerpraktiker EBA
Plattenlegerin EFZ / Plattenleger EFZ
Dekorationsnäherin EBA / Dekorationsnäher EBA
Glasbaupraktikerin EBA / Glasbaupraktiker EBA
Glasbauerin EFZ / Glasbauer EFZ
Chemie- und Pharmatechnologin EFZ / Chemie- und Pharmatechnologe EFZ
Abgeschlossene Anhörungen
Die Frist für Rückmeldungen zu den nachfolgenden Unterlagen ist abgelaufen. Die Dokumente können jedoch auch nach Abschluss der Anhörung noch Änderungen erfahren. Die Verordnungen der beruflichen Grundbildung sind vorerst noch hier einsehbar, bevor sie im Berufsverzeichnis in der endgültigen Form publiziert werden.