2.2 Ausbildungsstrukturen

Die berufliche Grundbildung ist geprägt durch die Dualität zwischen Theorie und Praxis. Die betrieblich organisierte Grundbildung kommt in der überwiegenden Zahl der Fälle zum Tragen. Daneben kann eine berufliche Grundbildung auch im Rahmen einer schulisch organisierten Grundbildung erworben werden.



2.2.1 Organisation der Ausbildung


Betrieblich organisierte Grundbildung (BOG)

In den Bildungserlassen wird grundsätzlich die betrieblich organisierte Grundbildung (BOG) geregelt, die an folgenden Lernorten stattfindet:

  • Die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt im Lehrbetrieb, im Lehrbetriebsverbund oder in anderen zu diesem Zweck anerkannten Institutionen.
  • Die schulische Bildung erfolgt in den Berufsfachschulen und teilt sich in den berufskundlichen und den allgemein bildenden Unterricht auf.
  • Überbetriebliche Kurse (ÜK) ergänzen die Bildung in beruflicher Praxis und die schulische Bildung soweit die zu erlernende Berufstätigkeit dies erfordert.


Schulisch organisierte Grundbildung (SOG)

Die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) findet hauptsächlich in einer schulischen Institution statt. Als Teil der Bildung in beruflicher Praxis werden ein Praktikum oder mehrere Praktika organisiert. Die Umsetzung der SOG kann von den Verbundpartnern in den Bildungserlassen konkretisiert werden.


2.2.2 Ausbildungsangebote

Eine berufliche Grundbildung dauert zwei, drei oder vier Jahre. Die zweijährige berufliche Grundbildung schliesst mit dem eidgenössischen Berufsattest (EBA) ab. Sie bietet vorwiegend praktisch Begabten die Möglichkeit, einen eidgenössischen Titel zu erlangen und gewährt ihnen Zugang zum lebenslangen Lernen. Die drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen schliessen mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab. Eine berufliche Grundbildung mit EBA oder EFZ dient dem Erwerb der Qualifikationen zur Ausübung eines bestimmten Berufs. Sie ermöglicht zudem den Zugang zu einer höheren Berufsbildung.

Spezifische Inhalte können in einer beruflichen Grundbildung auf Stufe EBA mit Schwerpunkten und bei einer beruflichen Grundbildung auf Stufe EFZ mit Schwerpunkten oder Fachrichtungen ausgestaltet werden.

Über die gesamte Dauer aller beruflichen Grundbildungen werden im allgemein bildenden Unterricht grundlegende Kompetenzen vermittelt. Diese dienen der Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen.

Der Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung ist obligatorisch. Er umfasst je nach Anzahl der Lektionen des allgemein bildenden und berufskundlichen Unterrichts mindestens 40 bis zu 80 Lektionen pro Jahr und wird im Rahmenlehrplan für den Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung konkretisiert.


Stütz- und Freikurse ergänzen den Unterricht der Berufsfachschulen.

Leistungsschwächere Lernende besuchen als Ergänzung zum obligatorischen Unterricht Stützkurse. Diese dienen der Vertiefung des Pflichtstoffs oder dazu, einen schulischen Rückstand aufzuholen. Als freiwillige Ergänzung zur schulischen Bildung besuchen Lernende Freikurse. Diese können berufsbezogene oder allgemeinbildende Themen zum Inhalt haben.

Die eidgenössische Berufsmaturität ergänzt die berufliche Grundbildung auf Stufe EFZ mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Sie kann während einer beruflichen Grundbildung oder nach deren Abschluss erworben werden. Das eidgenössische Berufsmaturitätszeugnis berechtigt zur Zulassung zur ersten Studienstufe (Bachelor) der Fachhochschulen.

Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (PDF, 2 MB, 24.10.2017)Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, gestützt auf Artikel 12 Absatz 1 der Berufsmaturitätsverordnung (BMV) vom 24. Juni 2009, erlässt den nachfolgenden Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität:


2.2.3 Durchlässigkeit

Die Berufsbildung zeichnet sich durch eine hohe Durchlässigkeit aus. Bereits erbrachte Bildungsleistungen können zu Dispensationen vom Unterricht, zur Verkürzung der Ausbildungsdauer oder zur Dispensation von Prüfungsteilen führen.

Nach erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Grundbildung auf Stufe EBA können Bildungsleistungen an eine berufliche Grundbildung auf Stufe EFZ angemessen angerechnet werden. Im Anschluss an eine berufliche Grundbildung auf Stufe EFZ stehen in der höheren Berufsbildung rund
400 Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie über 50 Bildungsgänge der höheren Fachschulen zur Auswahl. Über eine Ergänzungsprüfung (Passerelle) ist mit der eidgenössischen Berufsmaturität auch der Zugang zu einer universitären Hochschule möglich.


2.2.4 Gestaltungsformen der Ausbildung

In der beruflichen Grundbildung sind unterschiedliche Gestaltungsformen möglich. Dabei ist auf eine effiziente Umsetzung der Ausbildung zu achten, damit Synergien genutzt und Ressourcen geschont werden können. Mögliche Formen sind:

  • Mehrere berufliche Grundbildungen in einem Berufsfeld zusammenführen.
  • Fachrichtungen mit unterschiedlichen Inhalten in der beruflichen Praxis und der Berufsfachschule schaffen.
  • Schwerpunkte mit unterschiedlichen Inhalten in der beruflichen Praxis und gleichen Inhalten in der Berufsfachschule schaffen.
  • Auf einer bestehenden, verwandten beruflichen Grundbildung aufbauen.
https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bgb/berufsentwicklung/aspekte/ausbildungsstrukturen.html