Das SBFI setzt sich für ein einheitliches Verständnis der unterschiedlichen Dokumente und deren Aufgaben in der beruflichen Grundbildung ein. Die Verständlichkeit und der Nutzen für die jeweiligen Zielgruppen sollen fortlaufend verbessert und die Inhalte auf der richtigen Stufe verankert werden.
2.4.1 Bildungserlasse
Bildungserlasse werden durch das SBFI erlassen, genehmigt oder anerkannt.
Die Bildungserlasse basieren auf Vorlagen des SBFI und werden auf Antrag der Trägerschaft durch das SBFI entweder erlassen, genehmigt oder anerkannt:
- Die Bildungsverordnung regelt die rechtlich relevanten Inhalte einer beruflichen Grundbildung und wird vom SBFI erlassen.
- Der Bildungsplan definiert den Inhalt einer beruflichen Grundbildung und wird von der Trägerschaft erlassen und vom SBFI genehmigt.
- Das Qualifikationsprofil bietet einen Überblick über das Berufsbild und die Handlungskompetenzen; es ist meistens Teil des Bildungsplanes.
- Die Regelungen für andere Qualifikationsverfahren legen die Rahmenbedingungen für das entsprechende Qualifikationsverfahren fest und werden vom SBFI anerkannt.
2.4.2 Umsetzungsdokumente
Umsetzungsdokumente werden von der Trägerschaft erlassen.
Die Umsetzungsdokumente sind weitgehend verbindlich und konkretisieren die Umsetzung der Bildung und die Qualifikationsverfahren. Sie werden mit Unterstützung des EHB erarbeitet und von der Trägerschaft nach der Stellungnahme durch die Kommission B&Q als Instrumente zur Förderung der Qualität erlassen:
- Das Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe definiert die Umsetzung der Ausbildung in den Lehrbetrieben.
- Der Lehrplan für die Berufsfachschulen gibt den Rahmen für die Berufsfachschulen und deren Schullehrpläne vor.
- Das Ausbildungsprogramm für die überbetrieblichen Kurse definiert die Umsetzung in den überbetrieblichen Kursen.
- Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren konkretisieren das Qualifikationsverfahren. Sie sind für die Abschlussprüfung auf der Basis der Vorlage des SBFI zu erstellen.
- Je nach Bedarf erarbeitet die Trägerschaft weitere Umsetzungsdokumente.
2.4.3 Dokumentation des Lernprozesses
Laufende Dokumentation des Lernprozesses durch Lernende und Berufsbildungsverantwortliche.
In den Bildungsverordnungen werden verschiedene Dokumente zur Dokumentation des Lernprozesses gefordert:
- In der Lerndokumentation dokumentieren und reflektieren die Lernenden ihre Arbeiten im Zusammenhang mit den zu erwerbenden Handlungskompetenzen.
- Im Bildungsbericht hält die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner am Ende jedes Semesters den Bildungsstand der lernenden Person fest.
- In den Leistungsdokumentationen halten die Berufsbildungsverantwortlichen die Leistungen der lernenden Person gemäss Bildungsverordnung fest.