Die Berufsbildung ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Gemeinsam setzen sich die drei Partner für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und Bildungsgängen an. Der Grundsatz der Verbundpartnerschaft und die Zuständigkeiten der Partner sind im Berufsbildungsgesetz und in der Berufsbildungsverordnung geregelt.
1.1 Verbundpartner der beruflichen Grundbildung
1.1.1 Organisationen der Arbeitswelt
Die Trägerschaften definieren die Bildungsinhalte und Qualifikationsverfahren.
Die Berufsverbände/Branchenorganisationen definieren die Bildungsinhalte und Qualifikationsverfahren einer beruflichen Grundbildung und können Angebote in der höheren Berufsbildung bereitstellen. Sie stellen als Trägerschaft einer beruflichen Grundbildung Antrag auf Erlass und Genehmigung der Bildungserlasse.
Im Auftrag der Kantone stellt die Trägerschaft einer beruflichen Grundbildung Prüfungsexpertinnen und -experten für die Qualifikationsverfahren zur Verfügung und führt überbetriebliche Kurse durch.
Bei der Weiterentwicklung einer beruflichen Grundbildung beteiligen sich sowohl die Trägerschaft wie auch die in den Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität mitwirkenden Arbeitnehmerverbände.
Die Unternehmen beteiligen sich freiwillig.
Die Unternehmen stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Ausbildungsplätze für die Bildung in beruflicher Praxis sowie Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bereit. Sie sichern dadurch ihren Nachwuchs. Ihre Beteiligung an der Berufsbildung ist grundsätzlich freiwillig. In Branchen oder Kantonen, die über einen Berufsbildungsfonds verfügen, sind die Unternehmen zu Beitragszahlungen verpflichtet. Über die Trägerschaft nehmen die Unternehmen Einfluss auf die berufliche Grundbildung.
1.1.2 Kantone
Die Kantone sind für den Vollzug verantwortlich.
Die kantonalen Ämter/Dienststellen für Berufsbildung sind die Vollzugsorgane der Berufsbildung. Ihre Tätigkeiten koordinieren sie in der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK), einer Fachkonferenz der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die Kantone sorgen für die Umsetzung der beruflichen Grundbildung – dazu gehören die Durchführung und Finanzierung der schulischen Bildung an den Berufsfachschulen, die Berufsberatung, die Aufsicht über die Lehrbetriebe und die überbetrieblichen Kurse, die Mitfinanzierung der überbetrieblichen Kurse sowie die Durchführung der Qualifikationsverfahren.
1.1.3 Bund
Das SBFI ist zuständig für die Regelung und Mitfinanzierung der Berufsbildung.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik. Es ist zuständig für die Regelung und die bundesseitige Mitfinanzierung der Berufsbildung.
Die berufliche Grundbildung hat auch Bezüge zu Themen in der Zuständigkeit von anderen Bundesämtern, wie zum Beispiel die Förderung von Kompetenzen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen oder den Jugendarbeitsschutz. Das SBFI koordiniert die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bundesämtern.
1.2 Verbundpartnerschaftliche Zusammenarbeit
Die drei Verbundpartner nehmen die Verantwortung für Berufsentwicklung und Ausbildungsqualität gemeinsam wahr. In den berufsspezifischen Kommissionen für Berufsentwicklung & Qualität (Kommissionen B&Q) sorgen sie gemeinsam dafür, dass Bildungsinhalte und Ausbildungsqualität der beruflichen Grundbildungen periodisch den Erfordernissen der Arbeitswelt angepasst werden.
Die Kommissionen B&Q haben eine beratende Funktion. Die Zusammensetzung und die konkreten Aufgaben einer Kommission sind in der berufsspezifischen Bildungsverordnung festgelegt und in der Orientierungshilfe für die Kommissionen B&Q ausgeführt. Sie erkennen Fragen, die alle Verbundpartner betreffen, rechtzeitig und beantragen bei der Trägerschaft notwendige Anpassungen.