3.1.1 Analyse zur Entwicklung einer neuen berufliche Grundbildung

Wenn eine Trägerschaft eine neue berufliche Grundbildung entwickeln will, arbeitet sie eng mit Bund und Kantonen zusammen. Für den Erlass einer beruflichen Grundbildung durch das SBFI muss die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen oder Absolventen gewährleistet sein. Die Entwicklung einer neuen beruflichen Grundbildung ist an eine definierte Ablaufplanung geknüpft.



Analyse

Bevor mit den Arbeiten zu einer neuen beruflichen Grundbildung begonnen werden kann, müssen grundsätzliche Fragen geklärt sein:

  • Wer übernimmt die Trägerschaft der neuen beruflichen Grundbildung?
  • Ist sich die Trägerschaft der Verantwortung für eine berufliche Grundbildung bewusst und verfügt sie über die notwendigen Ressourcen?
  • Ist das Berufsbild geklärt, sind die Tätigkeiten und das Anforderungsniveau bekannt?
  • Sind die Dauer der beruflichen Grundbildung (2-, 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung) und die Wahl der Schwerpunkte und Fachrichtungen gerechtfertigt?
  • Ist der Bedarf des Arbeitsmarktes ausgewiesen, ist eine ausreichende Anzahl Betriebe bereit, die Absolventinnen und Absolventen anzustellen?
  • Ist das Angebot an Lehrstellen sichergestellt, ist eine ausreichende Anzahl Betriebe bereit, Lehrstellen und Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zur Verfügung zu stellen?
  • Ist eine klare Abgrenzung der beruflichen Grundbildung zu anderen Berufen gegeben?
  • Besteht Entwicklungspotential zu bereits vorhandenen Weiterbildungsangeboten und Durchlässigkeit zur höheren Berufsbildung?

Planungssitzung

Spätestens nach Klärung der oben aufgeführten Fragen nimmt die künftige Trägerschaft mit dem SBFI Kontakt auf und organisiert eine Planungssitzung mit allen Verbundpartnern. An dieser nehmen Vertretungen der Trägerschaft, der SBBK und des SBFI teil. Ziel der Planungssitzung ist eine erste Auslegeordnung, die Klärung von organisatorischen Fragen wie die Wahl der Projektleitung und der berufspädagogischen Begleitung sowie die Definition der personellen und finanziellen Ressourcen.


Projektplanung und -organisation

Die künftige Trägerschaft stellt die Projektorganisation zusammen. Sie besteht aus der Projektleitung und der Steuergruppe. Der Projektleitung obliegt die operative Leitung. Die Steuergruppe stimmt die Bedürfnisse der Verbundpartner aufeinander ab. Sie muss verbundpartnerschaftlich und sprachregional angemessen zusammengesetzt sein und auch Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Lernorte umfassen. Die konkreten Inhalte werden in Arbeitsgruppen erarbeitet. Die Trägerschaft beantragt anschliessend das Vor-Ticket.


Vor-Ticket

Nach Abschluss der Analyse reicht die potentielle Trägerschaft den Antrag auf das Vor-Ticket und auf den Bundesbeitrag mittels Pauschale beim SBFI ein. Das SBFI gibt mit der Vergabe des Vor-Tickets grünes Licht für die Fortsetzung der Arbeiten und stellt die Absprache unter den Verbundpartnern sicher.

Mit dem Antrag auf ein Vor-Ticket für die Erarbeitung einer neuen beruflichen Grundbildung sind von der potentiellen Trägerschaft folgende Punkte zu klären:

  • Berufsbezeichnung (Arbeitstitel)
  • Dauer der Ausbildung: 2, 3 oder 4 Jahre resp. EBA oder EFZ
  • Anzahl zu erwartender Lehrverhältnisse
  • Anzahl vorgesehener Lektionen
  • Anzahl vorgesehener ÜK-Tage
  • Geplantes Qualifikationsverfahren
  • In der Trägerschaft beteiligte OdA
  • Projektleitung
  • Berufspädagogische Begleitung
  • Zusammensetzung der Steuergruppe: mindestens 1/3 der Mitglieder aus der lateinischen Schweiz und ausgewogene Vertretung der Geschlechter
  • Geplantes Inkraftsetzungsdatum

Wenn mit den Entwicklungsarbeiten ein aussergewöhnlich hoher Aufwand verbunden ist, kann über die ordentliche Projektförderung beim SBFI ein Gesuch für eine individuelle Projektfinanzierung eingereicht werden.

Das SBFI teilt der Trägerschaft den Entscheid über die Erteilung des Vor-Tickets schriftlich mit. Mit dem Erteilen des Vor-Tickets werden die erforderlichen Stellen über das Vorhaben informiert und die weiteren Arbeiten können gestartet werden.

Mit der Erteilung des Vor-Tickets setzt das SBFI das SECO und das BAFU über die bevorstehende Erarbeitung einer neuen beruflichen Grundbildung in Kenntnis. Diese kontaktieren rund einen Monat später die Trägerschaft zur Klärung von Fragen zum Jugendarbeitsschutz (Kapitel 2.7) resp. Fragen zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung (Kapitel 2.6).

Neben der Information verschiedener Bundesämter werden auch die SBBK und für die Planung der Umsetzungsarbeiten (Kapitel 3.6.1) das Zentrum für Berufsentwicklung des EHB über die Erteilung des Vor-Tickets in Kenntnis gesetzt.

Bei der Entwicklung einer neuen beruflichen Grundbildung gehen die Arbeiten mit dem Schritt Qualifikationsprofil (Kapitel 3.2) weiter.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bgb/berufsentwicklung/prozess/analyse-ueberpruefung/analyse-zur-entwicklung.html