3.4 Schritt 4: Anhörung

Ziel dieses Schrittes ist die Bereinigung der Bildungserlasse anhand der Stellungnahmen aus der Anhörung.

BE_Schritt4_d


3.4.1 Kontrolle der Dokumente

Vor der Anhörung durch das SBFI werden Bildungsverordnung und Bildungsplan zur Qualitätssicherung von unabhängigen Stellen kontrolliert.

Die Überprüfung der Bildungsverordnung erfolgt durch die Rechtsdienste des Bundes gemeinsam mit Sprachexpertinnen und Sprachexperten. Dabei werden insbesondere die Konsistenz innerhalb der Bildungsverordnung sowie allfällige Abweichungen vom Leittext geprüft. Das SBFI führt die Ämterkonsultation durch, die der Koordination der Departemente, der jeweiligen Bundesämter und der gesetzestechnischen Bereinigung dient.

Die sprachliche Konsistenzprüfung wird für Bildungspläne von neuen Berufen oder bei Totalrevisionen durchgeführt, bei Bedarf auch bei Teilrevisionen. Sie basiert auf den «Richtlinien des SBFI für die Übersetzung von Bildungsplänen der beruflichen Grundbildung» und stellt sicher, dass der Bildungsplan in den Amtssprachen einem einheitlichen Qualitätsstandard entspricht. Das SBFI sorgt für die Durchführung der sprachlichen Konsistenzprüfung und trägt die Kosten. Wenn Korrekturarbeiten vorgenommen werden müssen, gehen diese zu Lasten der Trägerschaft.

Um einen effizienten Ablauf zu gewährleisten, führt das SBFI die Kontrolle der Dokumente meist parallel zur Anhörung der Trägerschaft (Kapitel 3.3.6) durch. Spätestens vor der Anhörung durch das SBFI müssen die Dokumente bereinigt sein.


3.4.2 Entscheid Ticket

Nach der Kontrolle und einer allenfalls nötigen Bereinigung der Dokumente entscheidet das SBFI über die Vergabe des Tickets. Der Entscheid wird der Trägerschaft schriftlich mitgeteilt und anschliessend startet das SBFI die Arbeiten für die Anhörung.


3.4.3 Anhörung durch das SBFI


Die Anhörung durch das SBFI stellt die Mitsprache der Kantone, der Bundesämter und interessierter Kreise sicher.

Nach dem positiven Ticketentscheid führt das SBFI bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Anhörung durch. Je nach Relevanz der Änderungen der Revision dauert die Anhörung 1-3 Monate, bei einer neuen beruflichen Grundbildung in jedem Fall 3 Monate.

Das SBFI informiert mit einem Kreisschreiben über die Dauer und die spezifischen Inhalte der Anhörung. Die Anhörungsunterlagen sowie das Formular für die Stellungnahmen werden auf der Homepage des SBFI aufgeschaltet.


3.4.4 Bereinigung

Die Anhörungsergebnisse werden vom SBFI ausgewertet und Bildungsverordnung und Bildungsplan bei Bedarf angepasst. In einer Bereinigungssitzung mit den Verbundpartnern werden letzte Differenzen bereinigt und anschliessend Nachübersetzungen in Auftrag gegeben.

https://www.sbfi.admin.ch/content/sbfi/de/home/bildung/bwb/bgb/berufsentwicklung/prozess/anhoerung.html