Ziel dieses Schrittes ist der Erlass der Bildungsverordnung und die Genehmigung des Bildungsplans sowie der weiteren Dokumente und deren Veröffentlichung.
3.5.1 Durch die Trägerschaft einzureichende Dokumente
Um eine rechtzeitige Implementierung zu gewährleisten und genügend Zeit für die Erarbeitung von Umsetzungsdokumenten und Lehrmitteln zu haben, sollten Bildungsverordnung und Bildungsplan spätestens im September des Jahres vor der Inkraftsetzung erlassen und genehmigt werden können.
Die Trägerschaft reicht dem SBFI den Bildungsplan in einer der drei Amtssprachen ein. Dieser ist mit rechtsgültigen Unterschriften aller an der Trägerschaft beteiligten OdA unterzeichnet. Bei einem gesondert vorliegenden Qualifikationsprofil wird dieses durch die Trägerschaft separat unterzeichnet. Andere Qualifikationsverfahren werden ebenfalls durch die Trägerschaft geregelt. Die Anzahl der von der Trägerschaft unterschriebenen Exemplare entspricht der Anzahl der an der Trägerschaft beteiligten OdA plus ein Exemplar für das SBFI.
3.5.2 Erlass und Genehmigung durch das SBFI
Nach Erhalt der von der Trägerschaft erlassenen Dokumente erlässt das SBFI die Bildungsverordnung und genehmigt den Bildungsplan sowie das allenfalls gesondert vorliegende Qualifikationsprofil und die Regelungen für andere Qualifikationsverfahren. Das SBFI informiert anschliessend die kantonalen Berufsbildungsämter und die interessierten Kreise mit einem offiziellen Schreiben.
Das Erlassdatum für die Bildungsverordnung und das Genehmigungsdatum für den Bildungsplan sind identisch und werden vom SBFI festgelegt. Die Trägerschaft erhält den vom SBFI genehmigten Bildungsplan zurück. Sie ergänzt in den elektronischen Unterlagen die Genehmigungsdaten.
3.5.3 Veröffentlichung
Die Bildungsverordnungen werden mit dem vollen Wortlaut und in allen drei Amtssprachen in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) publiziert. Über das Berufsverzeichnis des SBFI kann direkt auf die publizierten Verordnungstexte zugegriffen werden. Im Berufsverzeichnis des SBFI werden der Bildungsplan und weitere grundlegende Dokumente aufgeschaltet.
Die Trägerschaft schaltet den Bildungsplan in allen drei Amtssprachen nach der Genehmigung durch das SBFI auf ihrer Homepage auf und verweist mit einem Link auf die Bildungsverordnung im Berufsverzeichnis des SBFI.